Geflügelpest erstmals in NRW nachgewiesen

Bei einer verendeten Wildgans im Kreis Kleve ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Zum Schutz von Hausgeflügelbeständen sind Geflügelhalter angehalten, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den ersten Ausbruch der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Wie das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium am Donnerstagabend mitteilte, wurde das Virus bei einer verendeten Wildgans in den Rheinauen im Kreis Kleve nachgewiesen.

Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten

"Die nordrhein-westfälischen Geflügelhalter müssen jetzt noch wachsamer sein", appelierte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen könne Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen.

Eine Aufstallungspflicht wird laut Bottermann zum jetzigen Zeitpunkt für Nordrhein-Westfalen nicht angeordnet. Noch stehe die Prävention im Vordergrund.

Halterinnen und -halter sind dazu aufgerufen, folgenden in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen:

  • Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen füttern;
  • kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere nutzen, zu dem Wildvögel Zugang haben;
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

Geflügelhaltungen bei Tierseuchenkasse registrieren

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist dieser unverzüglich tierärztlich zu untersuchen, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, weitere Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden.

Ausbrüche vor allem an Nord- und Ostseeküste

In Deutschland sind seit Ende Oktober zahlreiche Geflügelpestfälle bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Auch in den benachbarten Niederlanden wurde die Erkrankung bei Wildvögeln und auch bereits in Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen.

Für Menschen sei das Virus im Regelfall ungefährlich. Bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel kann eine Möglichkeit der Ansteckung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

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In Mecklenburg-Vorpommern sind 28.000 Tiere eines Biolegehennenbetriebes in Gnoien (Landkreis Rostock) gekeult worden.

In Kreisen mit hoher Geflügeldichte und Gebieten, die aktuell stark vom Vogelzug betroffen sind, wird die Stallpflicht angeordnet.


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