Geflügelpest

Geflügelhaltung im Kreis Segeberg betroffen

Im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein wurde das Vogelgrippevirus in einer Geflügelhaltung mit 36 Tieren nachgewiesen. Niedersächsische Geflügelwirtschaft fordert risikoorientierte Stallpflicht.

Innerhalb von drei Tagen waren 30% des Geflügelbestandes verendet, wie der Kreis mitteilte. Zuvor soll eine Wildente im Auslauf gelandet und dort verendet sein. In der Nähe war eine ebenfalls infizierte, tote Wildgans aufgefunden worden. Bei dem betroffenen Betrieb handelte es sich um eine gemischte Geflügelhaltung mit Hühnern, Enten und Fasanen. Im inzwischen gekeulten Bestand wurde das hochpathogene H5N8 Virus nachgewiesen. Ab heute gilt im Kreis Segeberg die Stallpflicht. In Schleswig-Holstein ist die Geflügelpest mittlerweile in vier Kreisen nachgewiesen worden. Vor allem in Gebieten an der Westküste gilt in die Stallpflicht.

In Schleswig-Holstein und auf Rügen wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche weitere Infektionen bei Wildvögeln nachgewiesen. Inzwischen sind auch Brandenburg und Niedersachsen betroffen.

„Die Tendenz ist eindeutig und besorgniserregend!“ stellt Friedrich-Otto Ripke, Präsident der Niedersächsischen Geflügewirtschaft fest. „Wir kommen damit an einen Punkt, wo auch die zuständigen Veterinärämter der Landkreise zusammen mit der Landesregierung ihren Teil zur Prävention beitragen müssen. In Küstenlandkreisen und Landkreisen mit den bekannten avifaunistisch wertvollen Gebieten, in denen sich die Zugvögel in größerer Dichte aufhalten, ist eine risikoorientierte Aufstallpflicht notwendig“ folgert Ripke.

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von Birgit Waterloh

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