Geflügelpest

Erster Fall in Niedersachsen

In einer Entenhaltung mit 39.000 Tieren im Landkreis Cloppenburg ist die Geflügelpest nachgewiesen worden.

In Niedersachsen ist erstmals wieder ein Fall des hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp H5 (HPAIV H5) in einem Geflügelbetrieb aufgetreten. Es handelt sich um 19.000 Mastenten im Alter von vier Wochen und um 19.000 Aufzuchtenten in der ersten Lebenswoche. Der Bestand wird geräumt. Im Landkreis Cloppenburg gilt ab morgen eine Aufstallungspflicht für jegliches Geflügel.

Da erstmalig das neue EU-Tiergesundheitsrecht von den Behördenzur Anwendung kommt und in großen Teilen die Geflügelpestverordnung ersetzt, ist in den Restriktionsgebieten (3 km Schutzzone und 10 km Überwachungszone) keine Einstallung von Geflügel mehr zulässig. Diese Regelung gilt für sämtliches Geflügel, auch für Eintagsküken. Zudem wird der Landkreis Cloppenburg ein Wiedereinstalltungsverbotsgebiet mit einem Radius von 25 km um den Ausbruchsbetrieb einrichten.

Durch den betreuenden Tierarzt wurde aufgrund klinischer Symptome bei den Tieren der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest angezeigt. Es erfolgte unmittelbar eine amtliche Probenahme zur Abklärung. Der Verdacht konnte anschließend im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg bestätigt werden. Das Friedrich-Löffler-Institut teilte mittlerweile mit, dass es sich bei dem Virus um HPAIV vom Typ H5N1 handelt.

Mehr zum Thema lesen Sie hier