Weltweit einmalig

Bundestag verbietet das Kükentöten

Der Bundestag verbietet mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes das Töten von Hühnerküken. Das Parlament hat gestern Abend einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP und die Linke verabschiedet. Abgelehnt wurden ein Antrag der FDP, der sich für eine europaweite Regelung für ein Verbot des Kükentötens ausspricht sowie der Fraktion Die Linke, die die Aufzucht von Zweinutzungshühner fördern will.

Das ab dem 1. Januar 2022 geltende Gesetzt verbietet, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus, die aus Zuchtlinien stammen, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind, zu töten. Von dem Verbot umfasst sind auch die Zucht- und Vermehrungstiere. Ab dem kommenden Jahr müssen dann die jährlich etwa 43 Mio. getöteten Hahnenküken aufgezogen werden, sofern sie nicht vorher durch eine Geschlechtsbestimmung im Ei aussortiert wurden. Ab 2024 greift eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes. Dann ist es auch verboten, die Geschlechtsbestimmung im Ei nach dem sechsten Bruttag durchzuführen.

Silvia Breher, Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft erklärte dazu: "Auch wenn die Fortschritte darauf schließen lassen, dass das Ziel rechtzeitig erreicht werden wird, haben wir im parlamentarischen Verfahren einen Bericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums implementiert. Bis zum 31. März 2023 wird dem zuständigen Fachausschuss des Deutschen Bundestages über den Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei vor dem siebten Bebrütungstag berichtet werden."

Hahnenaufzucht

Vor der Abstimmung sprach Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner sich dafür aus, mit diesen weltweit ersten Verbot die Tierhaltung in Deutschland zu stärken und die Tierwohlfrage nicht zu exportieren. Insgesamt hat der Bund 6,5 Mio. € in die Forschung zur Geschlechtsbestimmung im Ei investiert, gleichwohl sind bislang erst praxisreife Methoden am Markt, die am neunten bzw. 13. Bruttag durchgeführt werden können. Die Entwicklung eines Zweinutzungshuhnes wurde bislang mit 2 Mio. € gefördert. Dennoch führen diese Hühner bislang lediglich ein Nischendasein. Die überwiegende Anzahl der Hahnenküken muss aufgezogen werden.

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat den vom Bundestag beschlossenen Ausstieg aus der Kükentötung begrüßt: "Das Ende des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr 2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Damit wird eine neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet. Jetzt muss die die Wirtschaft schnellstmöglich auf inzwischen marktreife tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern muss der Tierschutz ein paar Cent mehr wert sein", so die Ministerin.

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