Tierseuchen

Blauzungenkrankheit bei Kalb in Trier bestätigt

Das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 wurde bei einem Kalb im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Rheinland-Pfalz bleibt weiter Restriktionsgebiet.

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Kalb im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Das ist der erste Virusnachweis in Deutschland in diesem Jahr. Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich. Als Hauptüberträger der Tierseuche gelten blutsaugende Mücken (Gnitzen).

Rheinland-Pfalz bleibt Restriktionsgebiet

Die Konsequenz aus dem Nachweis in Trier: Die landesweit geltenden Restriktionen für den Handel mit empfänglichen Tieren werden aufrechterhalten. Rheinland-Pfalz gilt bereits seit Januar 2019 als Restriktionsgebiet.

Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas dürfen nicht aus Restriktionsgebieten in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Ausnahmen gelten nur für nachweislich geimpfte Tiere.

Landwirte und Tierärzte sind dazu verpflichtet auch schon den Verdacht einer Erkrankung beim Veterinäramt anzuzeigen. Bei Rindern verläuft die Krankheit meist eher unauffällig. Mögliche Symptome sind:

  • Fieber,
  • Apathie,
  • Zyanosen (Blaufärbung),
  • Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen, Euter, Gliedmaßen

Impfung von Tieren empfohlen

Eine Impfung gegen das Virus bietet Schutz vor der Erkrankung und ermöglicht den Transport von Rindern aus Restriktionsgebieten. Impfen kann der Hoftierarzt. Wichtig ist, dass die Impfung bei HIT dokumentiert wird.