Aus für Tierwohlställe und Borchert-Plan?

Beim Baurecht und der TA Luft sind die Würfel gefallen: Keine Erleichterungen für Ställe, der Abluftfilter kommt. Was bedeutet das für Stallbau und Außenklima? Was sind die Folgen für das Deckzentrum?

Wochenblatt: Ende 2020 hat der Bundesrat eine Privilegierungsregelung für Tierwohlställe gefordert. Die hat der Bundestag beim Baulandmobi­lisierungsgesetz abgeschmettert. Ist damit der Zug fürs landwirtschaft­liche Bauen abgefahren?

Friedemann: Es ist wirklich höchst ärgerlich, dass Tierwohlställe und die drängenden Fragen zur Umstellung der Sauenhaltung nicht im Baulandmobilisierungsgesetz geregelt wurden – allen Lippenbekenntnissen der Parteivertreter zum Trotz. Doch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Auf Antrag von NRW hat der Bundesrat offiziell festgestellt, dass es an baurechtlichen Vorgaben fehlt, „um einen Umbau von Tierhaltungsställen hin zu mehr Tierwohl zu unterstützen.“ Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, „bei der nächsten Änderung des Baugesetzbuches die baurechtlichen Regelungen dergestalt anzupassen, dass der gesellschaftspolitisch gewollte Transformationsprozess hin zu mehr Tierwohl unterstützt wird.“ Selbst wenn die Umsetzung also noch auf sich warten lässt – noch ist nichts verloren.

Aber die Abstimmung zum Baulandmobiliserungsgesetz ist gelaufen. Wie soll sich jetzt noch etwas zum Besseren wenden?

Es gibt einen weiteren Gesetzentwurf zur „Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“. Zwar entspricht die Formulierung derzeit nicht den Wünschen der Landwirtschaft. Doch befindet sich der Entwurf noch in der Beratung, sodass nachgebessert werden kann. Da die Legislatur­periode bald endet, sollten die Landwirte ihre Bundestagspolitiker lautstark aufrufen, diesem Gesetzentwurf endlich Leben einzuhauchen.

Was bedeutet der „Schwebezustand“ für Sauenhalter, die wegen des Deckzentrums beim Bauantrag unter Termindruck stehen?

Sauenhalter, die bereits heute den Antrag stellen, müssen damit rechnen, dass dieser am Ende nicht genehmigungsfähig ist, weil er den baurecht­lichen Vorschriften nicht entspricht. Das wäre mehr als ärger­lich, da Zeit und Geld für die Genehmigung verloren sind.

Was also raten Sie Ferkelerzeugern, die auf Zukunft setzen?

Sie sollten die kurzfristige Entwicklung abwarten. Aber nicht untätig bleiben, sondern die Zeit für bauamtsreife Konzepte nutzen. Damit können sie bei geänderter Gesetzeslage umgehend einen Antrag stellen. Der Fokus sollte auf der Änderung der bisherigen Gebäude liegen. Hinter den Kulissen wird daran gearbeitet, auch Gebäudeerweiterungen zu ermöglichen. Für Ersatzbauten scheint die Politik derzeit noch nicht bereit.

Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erst geschaffen, stehen die Erfolgsaussichten für einen Umbauantrag grundsätzlich gut.

Was bedeutet das für Schweinehalter, die mit einem Auslauf oder einem Außenklimastall á la Borchert liebäugeln?

Wer einen Stall um Außenklima oder Auslauf erweitern, um- oder neubauen will, muss die Regelungen des Immissionsschutzes beachten. Hier gilt: Abwarten! Doch könnten die...


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