Auch Niedersachsen verbietet Tiertransporte in Drittstaaten

Nachdem NRW bestimmte Langstrecken-Tiertransporte verboten hat, zieht Niedersachsen nach: Die Abfertigung von Langstreckentransporten von Nutztieren in Drittländer wurde mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Abfertigung von Langstreckentransporten von Nutztieren in Drittländer gestern (23. Juli) mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten. „Das ist eine Entscheidung für den Tierschutz“, erklärte Ressortchefin Barbara Otte-Kinast zur Begründung. So lange bei den zuständigen Veterinärämtern zu wenig sichere Informationen vorlägen, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden könnten, so lange sei keiner Abfertigung zuzustimmen.

Transporte nicht tierschutz- und rechtskonform

Unter den derzeitigen Witterungsbedingungen und wegen der Corona-Pandemie geht das Ministerium davon aus, dass Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutz- und rechtskonform durchgeführt werden könnten. Außerdem habe man im Ressort Langstreckentransporte von Tieren bereits seit längerem im Blick. Bereits im September 2019 habe Niedersachsen konkrete Tierschutzanforderungen für lange Tiertransporte auf der Ost-Route sowie vor allem in die Maghreb-Staaten vorgegeben, die von den Veterinärämtern bei der Entscheidung über eine rechtskonforme und tierschutzgerechte Abfertigung von Rindertransporten zu beachten seien.

Zur Thematik „Tiertransport“ sei in der „Niedersächsischen Nutztierstrategie - Tierschutzplan 4.0“ eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, berichtete Otte-Kinast. Sie selbst habe sich in mehreren Gesprächsrunden intensiv mit den niedersächsischen Rinderzuchtverbänden und Transportunternehmen ausgetauscht. Nach Einschätzung der Ministerin ist die Wirtschaft in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport mit hohen Standards entsprechend der europarechtlichen Vorgaben und im Sinne des Tierwohls auch darüber hinaus bis zum Bestimmungsort in Drittländern sicherzustellen.

Auch Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche bestimmte Langstrecken-Tiertransporte „bis auf Weiteres“ verboten. Dies betrifft den Transport von Rindern in Drittstaaten und lange Transporte von nicht abgesetzten Kälbern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im Jahr 2015 festgestellt, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch wenn dieser in einem Drittland liegt.

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