Landwirtschaft und Forstwirtschaft

ASP: Nutzungsbeschränkungen teilweise aufgehoben

Der Landeskrisenstab in Brandenburg hat die schrittweise Aufhebung der Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen im Gefährdeten Gebiet beschlossen. Die Gesamtzahl der ASP-Fälle steigt auf 35.

Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat in seiner Sitzung am Freitag erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen ist das Kerngebiet) beschlossen. Einen entsprechenden Erlass hat das Verbraucherschutzministerium heute an die Veterinärämter der betroffenen Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt. Das teilte Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, die Leiterin des Landeskrisenstabes, in Potsdam mit.

Staatssekretärin Heyer-Stuffer: „Die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen sind notwendig, um die Seuche möglichst rasch am Herd des Ausbruchs einzudämmen. Es ist allen klar, dass diese Maßnahmen Rechtseinschränkungen für die Betroffenen vor Ort bedeuten. Deshalb ist die heutige Entscheidung eine gute Nachricht für die betroffenen Land- und Forstwirte, dass nach der erforderlichen Fallwildsuche und behördlicher Freigabe ihrer Flächen die Nutzungsbeschränkungen schrittweise gelockert werden. Das Seuchengeschehen ist ein dynamischer Prozess, allen muss deshalb klar sein, dass die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung auch angepasst werden müssen. Sollten wir positive ASP-Fälle außerhalb des bestehenden vorläufigen Kerngebietes haben, ändert sich die Lage und wir müssen das Kerngebiet entsprechend erweitern.“

Auf der Grundlage der Schweinepest-Verordnung ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gesamten gefährdeten Gebiet vorläufig untersagt. Ausgenommen hiervon sind bislang nur Weidehaltungen.

Mit dem Erlass erhalten die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Vollzugshinweise, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlicher Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben. Die Kriterien für diese Entscheidung sind: Wildschweine dürfen nicht aufgeschreckt werden, und Kadaver dürfen auf keinen Fall in das Erntegut gelangen, damit die Tierseuche nicht verbreitet wird.

Deshalb müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden.

Erst wenn eine Fläche durch den Landkreis amtlich freigeben ist, können Land- und Forstwirte sie wieder wie folgt nutzen:

An der Sitzung des Landeskrisenstabes nahmen Vertreter der verschiedenen Verbände der Bauern und Jäger beratend teil. Aufgabe des Gremiums ist es, alle strategischen Entscheidungen im Kampf gegen die Tierseuche zu treffen.

FLI bestätigt weitere ASP-Fälle

Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei weiteren Wildschweinen den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Der Erreger wurde in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Damit steigt die Gesamtzahl auf 35 bestätigte ASP-Fälle im Land Brandenburg.

Alle 35 infizierten Wildschweine wurden innerhalb des eingezäunten Kerngebiets gefunden, in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree. Das Kerngebiet hat eine Fläche von circa 150 Quadratkilometern und einen Umfang von circa 60 Kilometern.