ASP: Lage verschärft sich

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute (30.10.) elf neue ASP-Fälle bestätigt. Ein Wildschwein wurde außerhalb der bestehenden Kernzonen gefunden. Damit verschärft sich die Lage.

Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) - das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) - hat heute (30.10.) bei elf weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Zehn stammen aus dem ersten Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree (LOS) um Neuzelle, eines wurde bei Driedland/Klein Briesen (LOS) gefunden, wie das Potsdamer Verbraucherschutzministerium in einer Pressemeldung mitteilt. Damit gibt es bislang insgesamt 114 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg.

Fundort außerhalb des Kerngebietes

Der Fundort Driedland/Klein Briesen liegt zwar innerhalb des ausgewiesenen gefährdeten Gebietes, aber außerhalb der bestehenden südlichen Kernzone. Bei dem Tier handelt es sich um ein Stück Fallwild, das am 26. Oktober gefunden wurde. Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer dazu: "Mit diesem Fund ergibt sich eine neue Lage, auf die wir nun sofort reagieren. Die Restriktionszonen werden entsprechend angepasst und erweitert. Bei der schnellen und gezielten Fallwildsuche in der Umgebung des Fundortes unterstützt die Bundeswehr. Um den Fundort wird ein neues Kerngebiet ausgewiesen und zunächst mit einem Elektrozaun eingezäunt, der später durch einen festen Zaun ersetzt wird. Auch wenn bislang sämtliche Ausbrüche in Brandenburg glücklicherweise aus den beiden bisherigen Kerngebieten nahe der polnischen Grenze stammen, war nicht auszuschließen, dass es durch die intensive Fallwildsuche weitere Funde auch außerhalb dieser Gebiete geben kann. Nun kommt es darauf an, mit den bewährten Maßnahmen auch hier dafür zu sorgen, die Verbreitung der Tierseuche schnell einzugrenzen“.

Restriktionszone wird ausgeweitet

Ebenfalls wird das bisherige gefährdete Gebiet entsprechend der neuen Sachlage erweitert. Der Landkreis Oder-Spree wird die bestehende Tierseuchen-Allgemeinverfügung anpassen, in der konkrete Maßnahmen für die Restriktionszonen festgelegt sind. Im gefährdeten Gebiet sind insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und der Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Vorläufige Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern