Wie schütze ich meinen Betrieb?

ASP: Kleine Tricks für mehr Hygiene

Von Viehfahrer bis Tierarzt, von Einstreu bis Jagd – mögliche Eintragsquellen für die Afrikanische Schweinepest (ASP) lauern überall. Was Schweinehalter beachten müssen.

Biosicherheit ist in ASP-Zeiten wichtiger denn je, denn ein zuverlässiger Impfstoff ist noch nicht in Aussicht. Wie Schweinehalter ihre Tiere am besten vor der Seuche schützen, erklärte Dr. Sabine Schütze von der Landwirtschaftskammer NRW vergangene Woche in einer Online-Fortbildung.

  • Ob Viehfahrer oder Tierarzt: Wer den Stall betritt, trägt Betriebskleidung – oder bleibt draußen.
  • Hygieneschleusen sind keine nervige Auflage, sondern schützen die Tiere vor Erregern. Das müssen Mitarbeiter genauso gut verstehen wie Betriebsleiter.

Eine simple Kette trennt hier den Schwarz- und Weißbereich der Hygieneschleuse. Kleine Tricks wie diese „Schienbeinbremse“ erinnern Mitarbeiter und Betriebsleiter an die Biosicherheit im Stall. (Bildquelle: Harlizius)

  • Zwischen verschiedenen Stallbereichen ist mindestens ein Stiefelwechsel sinnvoll.
  • Jeder Stall braucht eine wildschweinsichere Einfriedung. Das gilt auch für Futter-, Einstreu- und Kadaverlager.
  • Ein elektrisches Hoftor ermöglicht kontrollierten Fahrzeugverkehr. Für die herkömmliche Variante gilt: Konsequent von Hand schließen oder Weiderost einbauen. Tierarzt und Berater sollten vor dem Tor parken.
  • Was Jäger beachten müssen: Die gesamte Ausrüstung waschen oder desinfizieren. Dazu gehören auch Stiefel, Auto und Jagdhund.
  • Jagdkleidung aber keinesfalls mit in den Stall nehmen. Die alte Waschmaschine in der Futterküche etwa ist dafür tabu.
  • Landwirtschaftskammer und Friedrich-Loeffler-Institut haben Checklisten zur Biosicherheit erarbeitet. Bei Unsicherheiten hilft das zuständige Veterinäramt.
  • Frühzeitige Untersuchungen sind bei einem ASP-Verdacht Pflicht.

ASP-Status beantragen?

Für den Ernstfall können Betriebe schon jetzt einen ASP-Status beantragen, wie Dr. Hermann Seelhorst, Amtstierarzt im Landkreis Cloppenburg, erläuterte. Liegen Betriebe in einer Sperrzone, dürfen sie frühestens nach 15 Tagen wieder Tiere transportieren – mit ASP-Status sofort. Auf jeden Fall sollte jetzt schon eine Überprüfung der Biosicherheit durch das zuständige Veterinäramt erfolgen.