Ertragsschadenversicherung für Schweinehalter

ASP: Doch besser absichern?

Nach den Erfahrungen aus dem Emsland sollten Schweinehalter erneut prüfen, ob eine Ertragsschadenversicherung für ihren Betrieb sinnvoll ist.

Die Lage im Emsland hat sich beruhigt. Der Schweinestau ist längst aufgelöst, die Produktion normalisiert sich. Doch der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf einem einzelnen Betrieb im Juli war für die 300 Schweinehalter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim ein Schock: Viele mussten hohe Kredite aufnehmen, um die 90-Tage-Restriktionen zu überstehen. Andere erlitten wirtschaftlichen Totalschaden und sind aus der Schweinehaltung ausgestiegen.

Falsch eingeschätzt

Wohl dem, der die finanziellen Einbußen mithilfe einer rechtzeitig abgeschlossenen Ertragsschadenversicherung abfedern konnte. Denn mit dem, was nach dem ­Seuchenausbruch passierte, hatte niemand gerechnet.

Rückblick: Die Behörden richteten um den Seuchenbetrieb herum ein Beobachtungsgebiet von ca. 10 km Durchmesser ein. Nach langem Hin und Her durften die dort ansässigen Landwirte ihre Ferkel, die bis dato schon eher als Mastschweine zu bezeichnen waren, in andere Mastbetriebe verbringen. Und die Mäster durften ihre Tiere in die Schlachtung geben – alles natürlich unter strengen Auflagen.

Die allgemeine Einschätzung lautete damals: Sobald die Transportsperre aufgehoben ist, können die Mastschweine aus den Restriktionsgebieten mit Abzügen und schlimmstenfalls zumindest als Schlachtsauen vermarktet werden. Die Erlöseinbußen wären also schmerzhaft, aber nicht dramatisch.

Dass dies eine Fehleinschätzung war, mussten die Emsländer Schweinemäster leidvoll erfahren. Die unter strengen Auflagen für den Verkauf vorbereiteten Tiere durften zwar den Hof verlassen, die Schlachtabrechnungen wiesen aber Beträge von 0 € auf! Die abnehmende Hand wollte und will die Schweine eigentlich gar nicht haben, da das erhitzte Fleisch keinen Abnehmer findet.

Finanzieller Totalausfall

Das hat zu finanziellen Totalausfällen für die...