Antragsfrist Bundesprogramm Stallumbau verlängert
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Antragsfrist des Bundesprogramms zur Investitionsförderung für den Stallumbau bis zum 30. September 2021 verlängert.
Ziel der Investitionsförderung ist es, die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umzusetzen. Die Mittel aus dem Konjunkturpaket standen zuvor nur bis Ende 2021 zur Verfügung und hätten bis zum 15. März beantragt werden müssen. Mit der verlängerten Antragsfrist ermöglicht Bundesministerin Julia Klöckner auch die Förderung von Bauvorhaben, die erst 2022 abgeschlossen werden können.
Ihr Ministerium kommt damit einer Forderung von DBV und WLV nach. "Das ist ein Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollen. Denn es kostet Geld, mehr Platz zu schaffen, das Verbot der Kastenstandhaltung im Deckzentrum umzusetzen und Bewegungsbuchten im Abferkelbereich einzurichten. Dabei lassen wir die sauenhaltenden Betriebe nicht allein.“, so Klöckner in einem Schreiben an die Landesbauernverbände.
Voraussetzungen
Förderanträge nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entgegen. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Folgende Voraussetzungen müssen Betriebe dafür erfüllen:
- Die Höchstgrenze liegt bei 500 000 € je Betrieb und Investitionsvorhaben.
- Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
- Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
- Förderfähig ist auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.
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