Rindermast

Aktuelle Entwicklungen in der Bullenmast

Staatliche Vorgaben, Vorschriften vom Handel, Anforderungen von der Politik - Wie können Bullenmäster da noch durchblicken?

Das Tierschutzgesetzt sagt nichts über die Haltung von Rindern, älter als sechs Monate, aus. Auch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TschNutzV) bezieht sich nur auf Kälber im selben Alter. Dieser Zeitraum betrifft allerdings auch den ersten Abschnitt in der Bullenmast, denn die Kälber sind häufig um die fünf Monate alt, wenn sie den Mastbetrieb erreichen. Die Verordnung besagt, dass Fresser einen Platzbedarf von 1,8 m2/Tier benötigen und die Spaltenweite maximal 25 mm betragen darf. Außerdem fordert das Gesetz bis Februar 2024 einen weichen und elastisch verformbaren Liegebereiche für Kälber, sagte Dr. Georg Teepker, Fachberater Tierhaltung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, zu Beginn der Veranstaltung von Fokus Tierwohl am gestrigen Abend.

Niedersächsische Leitlinie für Rindermast

Die Haltung von Rinder, älter als sechs Monate, ist nicht in der TschNutzV geregelt. „Deshalb hat Niedersachsen eine Vorreiterrolle mit der Beschreibung der Rindermast in einer Tierschutzleitlinie übernommen“, erklärte Teepker. Die im Oktober 2018 veröffentlichte Leitlinie diene vielen anderen Bundesländern als Grundlage, ebenso für Programme vom Handel sowie der Borchert-Kommission. Das Blatt enthält Mindestanforderungen für Neu- und Umbauten, zudem Übergangsfristen für Altgebäude. „Wichtig ist, Spaltenboden mit einer Schlitzweite von 35 mm bleibt zulässig!“, betonte der Rinderfachmann.

Zusätzlich wird ein Liegebereich auf Stroh oder Gummiauflagen gefordert. Bis 2030 müssen Landwirte Altgebäude entsprechend umrüsten. Für Rinder in der Endmast mit mehr als 650 kg Lebendgewicht (LG) fordert die Leitlinie 3,5 m2 Platz/Tier und davon 2,5 m2 Liegefläche. „Wenn die Bullen 650 kg LG erreichen, ist das auch der Zeitpunkt, an dem der erste Bulle bereits aus der Bucht ausgestallt werden könnte. So kann Platz geschaffen werden“, riet der Experte den etwa 80 Teilnehmern. „Bereits ab 2020 braucht ein Bulle 2,7 m2/Tier!“

Die Bauschrift in NRW fordert im Vergleich 3 m2/Tier von 600 kg LG an und eine Liegefläche von 2,25 m2.

Für die Umsetzung der niedersächsischen Leitlinie gibt es für Teepker mehrere Lösungsmöglichkeiten:

  • Vollständig mit Gummimatten ausgelegte Buchten: Das ist vor allem für Altgebäude zu empfehlen, in denen die Buchten nicht tief genug sind. Allerdings könne es vorkommen, dass die Tiere dann etwas schmutziger sind. Die Lebensdauer der Matten schwankt.
  • Teilbelegung mit Gummiauflagen: Wenn der Rindermäster in Altgebäuden Gummimatten nur auf einem Teil der Spalten nachrüstet, kann es sein, dass die Bullen die Matten lösen. Für Neubauten empfiehlt Teepker, den Spaltenboden unter den Auflagen etwas tiefer einzubauen, damit Spalten und Gummiauflagen planmäßig verlaufen. „Unglücklich ist, wenn der Bulle am Fressplatz mit den Vorderbeinen auf Spalten steht, aber mit den Hinterbeinen auf Gummimatten“, sagte der Berater. Er schätze, dass künftig nur noch tiefe Buchten gebaut werden.

Gute Lösungen für Altgebäude mit flachen Buchten zum Erfüllen der Leitlinie fehlen in Augen des Experten momentan noch. „Sicherlich werden wir in Zukunft weniger Tiere in flachen Buchten halten.

Wasserversorgung

Rinder sind Saugtrinker. „Das heißt Schalentränken entsprechen der natürlichen Wasseraufnahme“, erklärte Teepker. Dafür haben Zapfentränken Vorteile in Sachen Hygiene, Reinigungs- und Kontrollaufwand. Die niedersächsische Leitlinie fordert dennoch für Altbauten von ab Oktober 2023 an und für Neubauten ab sofort:

  • Pro Bucht müssen Mastrinder Zugang zu mindestens zwei Tränken haben.
  • Mindestens die Hälfte der Tränken müssen Schalentränken sein.
  • Das Tier-Tränke-Verhältnis darf acht zu eins nicht überschreiten.

Die Tränken können in den Trennwänden angebracht werden. Wichtig ist, dass sie vom futtertisch aus zu reinigen sind. (Bildquelle: Schmidtmann)

„Eine Tränke in der Buchtenabtrennung gilt für beide Buchten“, so Teepker. Das bedeutet es können 16 Tiere in einer Bucht mit zwei Tränken stehen und die Tränken können in den Trennwänden angebracht werden. „Wichtig ist, dass die Tränken für den Landwirt vom Futtertisch aus zugänglich sind, damit eine Kontrolle gefahrenlos möglich ist.“

Wenn Zapfentränken eingebaut sind, gibt es folgende Spielregeln:

  • sie sind für Rinder gemacht
  • in Kombination mit Beckentränken eingebaut
  • Durchfluss von mehr als 4 l/min
  • geeignete Höhe: 20 cm über Widerrist
  • korrekter Winkel
  • gut zugängig

Gesellschaftliche Forderungen

Auf Rinderhalter kommen immer mehr Forderungen zu: Vom Gesetzgeber, dem Handel, Schlachtunternehmen sowie dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung. „Allerdings sind von der Borchert-Kommission noch keine konkreten Kriterien bekannt“, erklärte Teepker. Der Handel hat mit seinem Label haltungsform.de Kriterien für verschiedene Haltungsstufen entwickelt. Dabei wird QS in Haltungsstufe 1 einsortiert. „Haltungsstufe 2 gibt es für Mastbullen bisher nicht“, sagte der Rinderexperte. „In Stufe 3 sind sieben verschiedene Logos zu finden, Stufe 4 ist Bio.“

Blick in die Zukunft

Aber wie geht´s dann weiter? „Rindermäster müssen nicht untätig abwarten, was auf sie zukommt, sondern können Teilbereiche im Betrieb anpacken“, riet Teepker. Seine Empfehlungen:

  1. Bereich für Kälber in Ordnung bringen: Betriebe können jetzt anfangen weiche Unterlagen für Tiere, jünger als sechs Monate, nachzurüsten. Das fordert die TschNutzV.

  2. Vorhandene Bullenmast optimieren: Tierhaltung auf Haltungsstufe 2 ausrichten (3 m2/Tier von 400 kg LG an). Dafür können Kleingruppen zusammengelegt werden. Außerdem könnten Mäster bereits jetzt Gummimatten ausprobieren oder die Wasserversorgung optimieren.

  3. Entwicklung planen: Wenn Anforderungen an Haltungsstufe 3 erfüllbar sind, dann sollten Betriebsleiter mit den Vermarktern verhandeln und sich den Mitnahmeeffekt sichern. „Wenn Haltungsstufe 3 nicht erfüllbar ist: Abwarten und Beobachten!“ Dann könnten sich Rinderhalter Gedanken um ihre Alternativen machen:

  • Anbau eines Strohliegebereichs
  • Einbau von Gummimatten
  • Neubau für Endmastbereich
  • Umstellung auf einen anderen Produktionszweig
  • Gezielter Ausstieg

„Wichtig ist, dass niemand jetzt einfach losläuft in Programme, die hohe Mehrkosten bedeuten und diese nicht in Mehrerlösen bringen“, betonte Teepker. Sein Wunsch für die Zukunft: „Am Ende der Diskussionen um die Rindermast brauchen wir verlässliche Lieferketten mit verlässlichen Erlösen für den Mehraufwand. Wir brauchen wirksame Förderprogramme, um diese riesige Transformation hinzubekommen.“ Innerhalb Deutschlands wünschte sich der Experte harmonisierte Fördermaßnahmen. Und für ihn ein wesentliches Anliegen: „Tierwohl ist deutlich mehr als nur Zollstock-Tierschutz.“

Mehr zum Thema:

Der Berufsverband Rindermast (BVRM) spricht sich deutlich für die Initiative Tierwohl Rindfleisch aus.

Markt für Schlachtrinder

Preishoch am Rindermarkt

von Alina Schmidtmann

Die Preise für Jungbullen und Schlachtkühe sind so gut wie seit Jahren nicht mehr – und sie steigen weiter. Der Weltmarkt für Rindfleisch scheint leer gefegt. Jetzt können Mäster Löcher...


Mehr zu dem Thema