Kassenführung

So nicht: Prüfer verdreifachte Gewinn

Geringe Mängel in der Kassenführung dürfen nicht dazu führen, dass der Fiskus weitere Gewinne hinzuschätzt, die weit über die durch die fehlerhafte Kassenführung nicht erfassten Beträge hinausgehen.

Im Urteilsfall erklärte ein griechischer Imbiss durch Einnahmen-Überschussrechnung jeweils rund 30  000 € Gewinn für die Jahre 2012 bis 2014.

100 € Fehlbetrag

Die Bareinnahmen erfasste die Imbissbetreiberin anhand einer elektronischen Registrierkasse und bewahrte die täglichen Bonrollen auf. Bei einer Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, dass sie an neun...