Bereits seit letztem Sommer können Betriebe die Prämie erhalten. Die bisherigen Bedingungen führten aber dazu, dass kaum Landwirte die Voraussetzungen erfüllten. Das ändert sich für dieses Ausbildungsjahr, denn die Förderrichtlinien wurden für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, deutlich verbessert (siehe Wochenblatt Ausgabe 17/2021, S. 18). Einmalig 4000 € gibt es für Betriebe, die von der Coronakrise betroffen sind, aber trotzdem genauso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2021/22 abschließen wie im Durchschnitt der Jahre 2017/18 bis 2019/20. Erhöhen Sie die Anzahl der Ausbildungsplätze, beträgt die Prämie sogar 6000 €.
Einen Anspruch haben Sie, wenn Sie seit April 2020 in mindestens einem Monat einen Umsatzeinbruch von über 30 % gegenüber dem jeweiligen Monat aus dem Jahr 2019 nachweisen können. Neben Pferdebetrieben mit Reitschule oder Ferienhöfen, werden das auch viele Schweinehalter sein, die Einbußen durch den Schweinestau hatten.
Prüfen Sie am besten jetzt zusammen mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Den Antrag müssen Sie spätestens drei Monate nach Ende der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses online unter https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie an die Arbeitsagentur stellen.