Coronahilfen für Landwirte

Schweinehalter: Anspruch auf Härtefallhilfen prüfen

Nicht alle Schweinehalter dürfen Coronahilfen beantragen. Für sie hat das Land NRW die "Härtefallhilfen" geschaffen. Mehr dazu erklärt Steuerberater Arno Ruffer, BSB-GmbH, Münster.

Nicht jeder Schweinemäster bekommt Coronahilfen. Das Land NRW hat "Härtefallhilfen" geschaffen. Wie Landwirte zum Zuge kommen, welche Vorgaben gelten, wo der Antrag steht und alles Wichtige beantwortet Steuerberater Arno Ruffer, BSB-GmbH, Münster.

Wer bekommt Überbrückungshilfen?

Betragen die Umsatzeinbrüche mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 und sind sie ausschließlich coronabedingt, gibt es Überbrückungshilfe des Bundes. Der Schweinemäster muss den coronabedingten Umsatzrückgang gegenüber den Bezirksregierungen bestätigen. Unter Umständen beruhen die Umsatzrückgänge, zumindest teilweise, nicht nur betriebsbezogen unmittelbar auf der Pandemie, sondern auch auf marktbedingten Preisrückgängen.

Warum gibt es Härtefallhilfen?

Es kann sein, dass Schweinehalter nicht antragsberechtigt sind, weil sie nicht nachweisen konnten, dass die vorgelegten Umsatzrückgänge aus der Schweinehaltung ausschließlich coronabedingt sind. Deswegen wurde für sie in NRW eine besondere Härtefallhilfe geschaffen. Ist der Umsatzrückgang weit überwiegend coronabedingt, besteht die Möglichkeit, die Härtefallhilfe für Schweinehalter zu beantragen....