Urteil: Unerlaubte Schlepperfahrt

Schlepperfahrt ohne Führerschein

Um schnell zur Stelle zu sein, nachdem seine Kühe ausgebrochen waren, fuhr ein Landwirt mit dem Traktor zur Weide, obwohl er keinen Führerschein mehr hatte. War das „zur Not“ erlaubt?

Schon 2016 hatte der Landwirt mit 35 ha Grünland und 20 Mutterkühen seinen Führerschein abgeben müssen. Als er 2020 jedoch den Anruf eines Bekannten erhielt, der gesehen hatte, dass einige seiner Kühe ausgebrochen waren, im angrenzenden Bachlauf und nahe einer Bundesstraße umherliefen, bestieg der Mutterkuhhalter sofort seinen 40-km/h-­Schlepper und fuhr zur 600 m entfernten Weide, um die Tiere einzufangen und den Elek­trozaun zu reparieren. Am Abend vorher hatte er allerdings die erfolgreiche Strohernte mit einigen Freunden und ein paar Bier ge­feiert und noch ordentlich Rest­alkohol im Blut, wie eine später entnommene Blutprobe zeigte.

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