- Es gibt grundsätzlich wieder eine zehntägige (Arbeits-) Quarantäne, von der man sich befreien kann.
- Einreise aus einem Risikogebiet (etwa Rumänien, Polen, Ungarn): Genesene, Geimpfte und Personen mit negativem Testergebnis müssen nicht in Quarantäne. Das Testergebnis muss erst 48 Stunden nach Einreise vorliegen. Empfehlenswert ist es aber, schon vor der Abreise nach Deutschland einen Test zu verlangen und direkt nach der Einreise einen weiteren Test vorzunehmen.
- Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet (etwa Ukraine, Georgien): Vor Einreise muss ein negatives Testergebnis vorliegen. Ein erneuter Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise erfolgen und beendet erst dann die Quarantäne. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne und kein negatives Testergebnis vorweisen.
- Einreise aus einem Virusvariantengebiet (etwa Südafrika, Indien): Alle, auch Geimpfte und Genesene, müssen vor Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen und 14 Tage in Quarantäne ohne Beschäftigungsmöglichkeit, die nicht durch einen negativen Test verkürzt werden kann. Eine Arbeitsquarantäne ist nicht möglich.
Nachweise über Test, Impfung oder Genesung werden derzeit in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch akzeptiert. Eine vorherige digitale Einreiseanmeldung ist weiterhin in allen Fällen nötig.