Kartellrecht

Preisabsprachen zu Tierwohl möglich

Eine neue EU-Verordnung könnte künftig die Position der Erzeuger bei den ständigen Forderungen nach höheren Standards deutlich stärken: Wir sprachen dazu mit Rechtsanwalt Dr. Kim Manuel Künstner.

Nahezu geräuschlos ist eine neue EU-Verordnung gekommen, die die Position der Erzeuger bei den ständigen Forderungen nach höheren Standards künftig deutlich stärken könnte: So sind die bisher kartellrechtlich grundsätzlich verbotenen Absprachen zwischen Landwirten, aber auch entlang der gesamten Lieferkette („Branchenlösung“) doch kartellrechtskonform erlaubt. Zumindest, wenn Erzeuger, Verarbeiter, Händler oder andere Marktteilnehmer Nachhaltigkeitsstandards festlegen, die über den Anforderungen der EU bzw. dem Mitgliedstaat liegen. Dann dürfen auch Preise und Vertragslaufzeiten Teil der Absprachen sein – weil die Mehrkosten der höheren Nachhaltigkeitsstands bisher häufig einseitig die Erzeuger tragen. Diese Ausnahme vom Kartellverbot regelt die am 6. Dezember 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlichte...


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