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Prämie für verbuschte Weide

Nicht nur der Vor-Ort-Prüfer, sondern im Zweifelsfall das Gericht entscheidet, ob eine verbuschte Weide noch als prämienberechtigtes Grünland gilt.

Die Frage, ob eine verbuschte Grünlandfläche noch prämienfähig ist, liegt nicht allein im Ermessen des Vor-Ort-Prüfers. Die Bewertung muss einer vollständigen und uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung beispielsweise anhand der Dokumentation der Vor-Ort-Kontrollen standhalten. Das stellte jetzt das Bundesverwaltungsgericht nochmals ganz klar (Az. 3 C 7.20).

25 % Büsche = Weide?

Der Vor-Ort-Prüfer hatte bei einem Schäfer aus Thüringen eine Verbuschung von 25 % festgestellt und daraufhin die Fläche nicht als förderfähiges Dauergrünland anerkannt. Als der Schäfer klagte, argumentierte die Behörde, sie habe bei der Bewertung einen eigenen...