Zwischenfruchtflächen

5. März 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Probleme mit Rettich und Ausfallgetreide: Im letzten Herbst sind bedingt durch die anhaltende Trockenheit die Begrünungsfrüchte unterschiedlich dicht aufgelaufen. Wenn Bodenschluss hergestellt werden konnte, wurde eine gute und dichte Zwischenfrucht mit unkrautunterdrückender Wirkung geschaffen. In vielen Fällen reichte die Feuchtigkeit aber nicht aus, solche Bestände zu etablieren. Die Saaten liefen verzettelt auf und es blieben Lücken, in denen sich das Ausfallgetreide ausbreiten konnte.

Phacelia und Ölrettich wachsen unter weiter! (Bildquelle: Winkelheide)

Der nachfolgende Winter hatte in unserer Region nur einen kurzen Auftritt mit Minusgraden. Er reichte nicht aus, die Zwischenfrüchte gänzlich zum Absterben zu bringen. Während Gelbsenf noch einigermaßen abstarb, wuchsen Phacelia und Ölrettich teils munter weiter. Sie wurden nur kurzfristig im Wachstum gehemmt und bereiten zur Saat Probleme.

Nach der Saat von Leguminosen, Zuckerrüben und Kartoffeln ist eine Regulierung von etablierten Ölrettich mittels Herbiziden nicht möglich. Er sollte schon vor der Saat bekämpft werden. Ist eine mechanische Beseitigung aus Erosions- und Wasserschutzgründen nicht mehr möglich, so kann die „Verunkrautung“ durch glyphosathaltige Herbizide bekämpft werden. Die Aufwandmengen sind abhängig von Pflanzenart und Entwicklungsstadium. Bei Ölrettich sollten 1800 g/ha Wirkstoff, was der Aufwandmenge von zum Beispiel 3,75 l/ha Roundup Power Flex entspricht, eingesetzt werden. Hiermit ist auch die sichere Bekämpfung größerer Altverunkrautung möglich. Durch die Zugabe von 5 kg/ha SSA sowie durch eine niedrige Wasseraufwandmenge von 150 bis 200 l/ha kann die Wirksicherheit verbessert werden. Sollen Wurzelunkräuter miterfasst werden, sollte zwischen Behandlung und Bodenbearbeitung ein Zeitraum von 10 bis 14 Tagen liegen, damit eine sichere Verteilung des Mittels in die Wurzel der Unkräuter erreicht wird. Unkraut- und ölrettichfreie Bereiche nicht mitbehandeln, hier ist eine Teilflächenbehandlung angeraten. Der Glyphosateinsatz ist nicht immer notwendig!

Anwendungsvorschriften unbedingt beachten. Angrenzende Flächen oder Banketten dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.