Zweitfrucht — Einjähriges Weidelgras

7. Juli 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Zweitfrucht – Anbau Einjähriges Weidelgras: Die diesjährigen Niederschläge lassen vielerorts zu wünschen übrig und kamen für viele Flächen mit Wintergetreide zu spät. Zusätzlich zu trockenheitsbedingter frühzeitiger Abreife drängte der Futtermangel zu einer Ernte von Getreide-GPS. Hier ergibt sich folgend die Möglichkeit, Einjähriges Weidelgras als Zweitfrucht auszusäen. Die Wasserversorgung der Flächen ist der wesentliche Parameter für einen Erfolg der Zweitfrucht. Zudem ist bekannt: Je länger der Tag, desto schneller kommt das Einjährige Weidelgras nach der Keimung zum Schossen und macht nur wenig vegetative Masse. Deshalb spielt die Sortenwahl ebenfalls eine entscheidende Rolle.

Grundsätzlich sollten von Ende Mai bis zum 15. Juli keine sehr frühen Sorten angebaut werden. Danach gibt es für die frühen, einschnittigen Sorten keine Einschränkung. Bei frühen Ansaaten Mitte Juli oder früher ist bei guter Wasser- und Nährstoffverfügbarkeit ein ertragsstarker Aufwuchs nach sechs bis acht Wochen von 35 bis 40 dt/ha TM zu realisieren. Mit einem zweiten Herbstschnitt können weitere 20 bis 25 dt/ha eingefahren werden. Auch eine Herbstbeweidung kann sehr effizient sein.


Bei der Bemessung der N-Düngung für Zweitkulturen bzw. Sommerzwischenfrüchte außerhalb des Greenings muss entsprechend der DüV eine Nährstoffbedarfsermittlung zugrunde liegen, die sich nach den zu erwartenden bzw. den tatsächlichen Erträgen, die im Mittel der letzten drei Jahre erzielt wurden, orientiert. Zur Zweit- bzw. Zwischenfrucht muss nach derzeitigen Vorgaben der Vollzugsverordnung des Landes NRW jedoch der Nmin-Gehalt im Boden berücksichtigt werden. Liegt keine eigene Bodenuntersuchung vor, orientiert sich der Nmin-Gehalt an den Richtwerten der Landwirtschaftskammer. Diese Nmin-Richtwerte liegen für die zweite Hauptkultur nach Getreide und Getreide-GPS bei 25 kg/ha und für alle anderen Vorfrüchte bei 35 kg/ha auf allen Bodenarten. Die Ermittlung der Nmin-Werte bezieht sich auf die Bodenschichttiefe 0 bis 60 cm.
Weitere ausführliche und aktuelle Informationen zum Thema Zweitfrüchte finden Sie in der Veröffentlichung: „Jetzt Einjähriges säen?“ in Folge 24/2020.

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