Zulassungen – Teppeki, Baytan 3, Ceralo, Matador, Cyperkill

14. Mai 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Teppeki jetzt auch in Zuckerrüben und Winterraps: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bestehende Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teppeki (Zulassungsnr. 025691-00) mit dem Wirkstoff Flonicamid ab dem 30. April 2019 um zwei zusätzliche Anwendungen in Zuckerrübe und Winterraps erweitert.

Gegen Blattläuse in Zuckerrüben darf Teppeki ab dem Frühjahr angewendet werden, wenn das sechste Laubblatt (drittes Laubblattpaar, EC 16) der Rüben entfaltet ist und bis die Rüben erntereif sind. Nach der Anwendung muss eine Wartezeit von 60 Tagen bis zur Ernte eingehalten werden.

Die Anwendung von Teppeki gegen die Grüne Pfirsichblattlaus in Winterraps darf nur im Herbst zwischen der Entfaltung des zweiten und des achten Laubblattes erfolgen, also vor der Blüte.

Bei beiden Anwendungen darf Teppeki erst nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf eingesetzt werden.

Widerruf von Triadimenol: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Triadimenol zum 31. August 2019.

Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

  • Baytan 3 (Zulassungsnummer 007384-00)
  • Ceralo (Zulassungsnummer 005947-00)
  • Matador (Zulassungsnummer 024208-00)

Da der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 29. Februar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 28. Februar 2021.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Widerruf von Cyperkill: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 11. April 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Cyperkill (Zulassungsnummer 006975-00/00) widerrufen.

Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 11. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 11. Oktober 2020.