Zuckerrüben – Unkrautbekämpfung anpassen

Wenn bei früh gesäten Rüben die bisherigen Nachauflaufbehandlungen gegen Unkräuter ausreichend wirksam waren, könnte die Anschlussbehandlung der Zuckerrüben jetzt fortgesetzt werden. Bei später gesäten Rüben muss jetzt mit der 1. bzw. 2. NAK eine umfassende Unkrautbereinigung erfolgen.

Nach den gefallenen Niederschlägen dürften die Bodenwirkstoffe nun voll zur Wirkung kommen. Mit den Niederschlägen hat die Herbizidverträglichkeit der Rüben abgenommen (geringere Wachsschicht). Dann hat der Einsatz von SC- oder SE-formulierten Kombipräparaten, wie z. B. Betasana Trio oder Belvedere Extra, Vorteile. Sie können witterungsabhängig über die Menge der zugesetzten Additive besser auf die Herbizid­empfindlichkeit eingestellt werden.

Neben Weißem Gänsefuß/Melde sind vor allem Kamille und Knöterich sowie auf einigen Flächen Ausfallraps zu finden. Gegen diese breite Mischverunkrautung können z. B. 1 bis 1,25 l/ha Betanal maxxPro + 1,5 l/ha Goltix Titan + 0,2 l/ha Ethosat eingesetzt werden. Ebenso wäre eine Mischung bestehend aus 1 bis 1,25 l/ha Betanal maxxPro + 1 l/ha Metafol/Goltix Gold + 0,6 l/ha Rebell Ultra + 0,2 l/ha Ethosat möglich.

Alternativ zum Betanal maxxPro stehen auch Belvedere Extra oder Betasana Trio SC zur Verfügung. Bei ihrem Einsatz ist keine zusätzliche Ethosat-­Zumischung erforderlich. Dafür muss aber zur Wirkungsabsicherung ein Additiv zugesetzt werden.

Wenn kein Raps vorhanden ist, können gegen die genannten Unkräuter die schon oben genannten Mischungen zum Einsatz kommen.

Ist Ausfallraps das vorrangige Problem, lässt sich, trotz der ungünstigen Witterung, eine Zumischung von Debut (20 g/ha + 0,25 l/ha FHS) sowie eine Erhöhung der Metamitronmenge auf mindestens 1,5 l/ha Metafol/Goltix Gold nicht vermeiden.

Die Herbizidmischung muss sich in diesem Fall unbedingt an den Unkräutern orientieren, selbst wenn dadurch die Verträglichkeit leidet. Vor allem im Rheinland läuft auf einigen Parzellen verstärkt Bingelkraut auf.

Da Debut auch größere Unkrautstadien sicher erfasst, muss eine Zumischung nicht unbedingt in der 1. NAK erfolgen.

Weil bei der Bingelkrautbekämpfung keine Bodenversiegelung stattfindet, hat der Debuteinsatz ab der 2. NAK zudem den Vorteil, dass für die oft erforderliche 4. NAK-Spritzung auch noch Debut eingesetzt werden kann.