Zuckerrüben – nur gezielte Vorauflauf­anwendungen:

Vielerorts wurde das Ackergras schon geerntet, aber auch erste Grünlandaufwüchse sind bereits geschnitten. Die steigenden Temperatu-ren in der nächsten Woche werden die Zuwachsraten wieder ankurbeln.

Grundsätzlich gilt für die in den vergangenen Tagen ge­drillten Zuckerrüben, dass Vorauflaufbehandlungen nur dann Erfolg haben, wenn nach der Aussaat, aber vor dem Auflauf von Rüben und Unkräutern die Bodenoberfläche durch Niederschläge abgesetzt ist. Nur dann kann ein geschlossener Herbizidfilm entstehen, der den Unkraut­auflauf reduziert und zu einer Sensibilisierung der Unkräuter bei den folgenden Nachauflaufbehandlungen führt. Vorauflaufbehandlungen auf lockere, nicht abgesetzte Bodenoberflächen können diese Leistung nicht erbringen. Vor allem bei einem starken Druck von Problemunkräutern, wie Kamille, Vogelknöterich, Hundspetersilie und Wilde Möhre, bringt eine gezielte Vorauflaufbehandlung Vorteile.
Gegen Kamille kann dann Metamitron (2,0 l/ha Metafol SC oder Goltix Gold) eingesetzt werden. Sorgen Vogelknöterich, Hundspetersilie oder Wilde Möhre für Probleme, ist das chloridazonhaltige Kombiprodukt Rebell Ultra mit 1,0 bis 2,0 l/ha das Mittel der Wahl.

Bei chloridazonhaltigen Mitteln gilt es zu beachten: Für Wasserschutzgebiete und Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung in NRW wurde 2007 eine freiwillige Vereinbarung geschlossen, chloridazonhaltige Pflanzenschutzmittel aus Vorsorgegründen nur noch sehr eingeschränkt zu empfehlen. In Gebieten zur Trinkwassergewinnung sollen sie überhaupt nicht mehr eingesetzt werden.

Da der Anwendungszeitraum sehr kritisch ist, wird auch der Einsatz von Rebell Ultra vornehmlich im Nachauflauf empfohlen. Ein Einsatz im Vorauflauf sollte nur in Ausnahmefällen bei den oben genannten Problem­unkräutern erfolgen. Darüber hinaus gilt:

Keine Anwendung von chloridazonhaltigen Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.

Keine Anwendung von chloridazonhaltigen Produkten auf den Bodenarten: reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu).

Das Anwendungsverbot gilt für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gemäß LUFA-Klassi­fizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU).