Zuckerrüben — Notfallzulassungen

17. März 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Zuckerrüben – Notfallzulassungen für Carnadine, Danjiri und Mospilan SG: Die Mittel Mospilan SG, Danjiri und Carnadine mit dem Wirkstoff Acetamiprid haben nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 für 120 Tage vom 25. März bis zum 22. Juli 2020 (Mospilan SG), 11. März bis zum 8. Juli 2020 (Danjiri) und 8. April bis zum 5. August 2020 (Carnadine) in Zucker- und Futterrüben eine Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz gegen Blattläuse als Virusvektoren (Mospilan SG, Danjiri) und Pfirsichblattlaus (Myzus persicae), Schwarze Bohnenlaus (Aphis fabae) als Virusvektoren erhalten (Carnadine). Der Einsatz des Mittels ist als Ergänzung zu den hauptsächlich zu nutzenden, regulär zugelassenen Mitteln vorgesehen. Dabei ist darauf zu achten, dass zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen erfolgt, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthielten (NG-unkodiert). Für Carnadine gilt die NT102 und für Danjiri und Mospilan SG gilt die NT103.

Auch wenn alle drei Mittel als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft werden, sind die Mittel schädigend für Populationen relevante Nutz- und Bestäuberinsekten (NN401, NN2001, NN3001).