Zuckerrüben: Notfallzulassung für das Insektizid Teppeki

5. März 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Durch den Wegfall der Neonicotinoid-Beizen in Zuckerrüben wird die durch Läuse übertragende viröse Vergilbung wieder an Bedeutung gewinnen. In unserer Region kommen das Nekrotische Vergilbungsvirus (BYV) und das Milde Vergilbungsvirus (BMYV) vor. Beide Viren haben eine große Anzahl unterschiedlicher, aber auch gemeinsamer Wirtspflanzen, an denen sie überdauern. Die wichtigsten sind Rübenköpfe, Raps, Rote Rüben, Mangold und Unkräuter wie Hirtentäschel, Weißer Gänsefuß, Gemeines Kreuzkraut, Vogelmiere, Ehrenpreisarten und weitere wintergrüne Arten. Der Hauptüberträger der Virosen ist die lebend überwinternde Grüne Pfirsichblattlaus. Die Schwarze Bohnenlaus hat eine schwächere Übertragungsleistung. Diese wird aber durch die erheblich größere Zahl saugender Läuse wieder erhöht. Für die Übertragung des BYV-Virus reicht ein Saugvorgang von etwa 10 bis 15 Minuten, bis die Mundwerkzeuge der Blattlaus mit Viruspartikeln kontaminiert sind. Die Schädlinge können den Erreger direkt nach der Aufnahme weitergeben, da der Virus an den Stechborsten anhaftet. Die Blattläuse sind aber nur wenige Tage infektiös. Bei der Häutung geht die Infektiosität verloren. Anders ist es bei dem BMYV-Virus. Dieses Virus wird während eines mehrstündigen Saugvorganges von bis zu 48 Stunden in den Verdauungstrakt aufgenommen. Von dort gelangt es in die Speicheldrüse. Die Virusabgabe erfolgt durch die Speichelflüssigkeit beim Anstechen der Pflanze. Die Übertragung dauert mehr als einen Tag. So lange die mit BMYV-Virus beladende Laus lebt, kann sie den Erreger übertragen.

Gegen Blattläuse in Zuckerrüben sind hauptsächlich pyrethroidhaltige Insektizide zugelassen, deren Wirkung auf Kontakt und Fraß zurückzuführen ist. Deswegen höhere Wasseraufwandmengen bei der Ausbringung wählen. Die Wirkdauer beträgt mehrere Tage. Je wärmer es ist und je schneller das Wachstum der Pflanzen ist, desto schneller verpufft die Wirkung.

Mit dem Wirkstoff Pirimicarb aus dem Pirimor Granulat werden auch versteckt sitzende Läuse erfasst. Dieses Insektizid hat aber nur eine sehr kurze Wirkungsdauer.

Neu: Notfallzulassung nach Art. 53 für Teppeki in Zuckerrüben. Dieses Insektizid ist systemisch wirkend und erfasst auch versteckt sitzende Blattläuse (Virusvektoren) nachhaltig. Es hat eine Zulassung vom 1. April 2019 bis zum 29. Juli 2019 erhalten. Die genehmigte Menge ist auf 10.000 kg festgelegt, was einer Behandlungsfläche von etwa 71.500 ha entspricht. Es darf nur 1-mal pro Jahr in der Kultur nach Warndienstaufruf oder Überschreiten der Bekämpfungsschwelle von 10 % befallene Pflanzen angewendet werden. Die Aufwandmenge beträgt 140 g/ha in 200 bis 500 l Wasser/ha. Die Wartezeit ist mit 60 Tagen festgelegt worden.