Zuckerrüben – Notfallzulassung für Carnadine

2. April 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Das BVL hat das Insektizid Carnadine (MCW-2222) mit dem Wirkstoff Acetamiprid zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Zuckerrüben/Futterrüben zur Bekämpfung der Pfirsichblattlaus und der „Schwarzen Bohnenlaus“ beschränkt. Damit ist neben Teppeki ein weiterer Wirkstoff für Zuckerrüben verfügbar, allerdings nur auf Flächen, auf denen in den letzten zwei Jahren kein Acetamiprid eingesetzt wurde (Grundwasserschutz).

Die Zulassung von Carnadine (MCW-2222) wird für die Zeit vom 22. März bis zum 19. Juli für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.250 l zur Behandlung von 22.500 bis 28.125 ha je nach Befallsstärke bei zwei Anwendungen begrenzt.

Das Mittel darf im Freiland in Zuckerrüben/Futterrüben im Frühjahr bis zum Sommer nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf und im BBCH-Entwicklungsbereich der Kultur von BBCH 12 bis 39 gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr zwei Anwendungen. Zwischen den beiden Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen liegen.

Aufwandmenge und Wartezeit: Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha bei geringem bis mittlerem Befall und 0,25 l/ha bei starkem Befall, jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 35 Tage. Anwendungsbestimmungen beachten.