Zuckerrüben – Blattläuse, Rübenerdfloh

30. April 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Zuckerrüben – Mospilan gegen virusübertragende Blattläuse: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt. Die genehmigte Menge wird auf 6250 kg begrenzt, ausreichend für etwa 25  000 ha Befallsfläche.

Diese Zulassung gilt für 120 Tage, vom 18. April bis zum 15. August 2019.

Anwendung nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf im Stadium BBCH 12–39 der Zuckerrüben. Maximale Zahl der Behandlungen: 1, Wartezeit F.

Aufwandmenge 250 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha.

Zuckerrüben: Tipps für die Läusebekämpfung: Auch wenn augenscheinlich jetzt durch zusätzliche Genehmigung ausreichend Insektizide zur Verfügung stehen, ist es unerlässlich, die Insektizide zielgerichtet nach Bekämpfungsschwelle (10 % besiedelte Pflanzen) einzusetzen.

Bei Überschreiten der Bekämpfungsschwelle für virusübertragende Blattläuse in Zuckerrüben von 10 % befallene Pflanzen wie folgt verfahren:

Früher Befall bis zum 4-Blattstadium 300 g/ha Pirimor

Späterer Befallsbeginn/Neubefall ab 4-Blattstadium 140 g/ha Teppeki

Bei Carnadine ist die Verfügbarkeit zu beachten.

Mischungen der Insektizide werden nicht empfohlen, da dann kaum noch Wirkstoffwechsel möglich ist, denn Teppeki darf nur einmal eingesetzt werden. Zudem steigt die Resistenzgefahr bei Mittelreduktion und der Bienenschutz ist nicht gewährleistet, weil ungeprüfte Tankmischungen zweier Insektizide als bienengefährlich angesehen werden.

Lochfraß des Rübenerdflohs (Bildquelle: Lammerich)

Zuckerrüben – vereinzelt Befall mit Rübenerdfloh: Neben dem zum jetzigen Zeitpunkt sehr unterschiedlichen Läusebesatz fällt in einigen Beständen auch Lochfraß am Blatt auf. Die Symptome sind aus dem Raps bekannt. Es handelt sich hierbei häufig um die Fraßaktivität des Erdflohs. In der Zuckerrübe geht von den späteren Larvenstadien keine Gefahr aus, sodass lediglich der Blattverlust bei der jungen Rübenpflanze eine Rolle spielt.

Die Niederschläge der vergangenen Tage sollten vielerorts zu einer Entspannung der Lage führen, wenn die Rübe dem Schädling davon wächst.

Wo zum frühen Zeitpunkt der Lochfraß so massiv ist, dass sich die Rübenpflanzen nicht mehr richtig weiter entwickeln können, muss gegebenenfalls mit einem zugelassenen Pyrethroid (z.  B. Karate Zeon) behandelt werden. Die Schadschwelle liegt hier bei 20 % Blattflächenverlust.

Weiterhin sollte auf Läuse geachtet werden und nach den Hinweisen der letzten Woche eine Behandlungsentscheidung getroffen werden.

Bewertung von Lochfraßschäden an Zuckerrüben