Zuckerrüben — Auflaufschädlinge beobachten, Notfallzulassung für Amistar Gold

15. April 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Zuckerrüben – auf Auflaufschädlinge achten: Die Zuckerrübenaussaat in NRW ist auf über 80 % der Rübenanbaufläche abgeschlossen. Die frühgedrillten Rüben sind schon aufgelaufen und diese gilt es noch mehr als gewohnt im Blick zu haben. Nicht nur Ackerschnecken und Wegschnecken sind eine Bedrohung für die jungen Rüben. Seit dem Wegfall der neonikotinoiden Beize auch wieder verstärkt „altbekannte“ Schädlinge. Der in der Rübenpille verbliebene Wirkstoff Tefluthrin (Force 20 CS) bietet ausreichenden Schutz gegen die im Boden auftretenden und schädigenden Insekten wie Drahtwurm und Moosknopfkäfer. Tefluthrin hat jedoch keine systemische Wirkung und schützt somit die Blätter nicht. Seit dem vergangenen Anbaujahr zeigen sich verstärkt Lochschäden an jungen Rüben. Den typischen trichterförmigen Lochfraß verursacht der Rübenerdfloh. Der Moosknopfkäfer hingegen macht einen Buchtenfraß. Schäden durch den Rübenerdfloh gab es im Vorjahr fast flächendeckend. Eine Behandlung war in der Regel nicht notwendig – sollte aber, bei einem Bekämpfungsrichtwert von 20 % Blattflächenverlust oder 40 % geschädigter Pflanzen bis BBCH-12 (2-Blatt-Stadium) mit einem lambda-Cyhalothrin wie z.B. mit 0,075 l/ha Karate Zeon (B4) erfolgen. Gegen oberirdisch am Keimling fressende Moosknopfkäfer gilt ein Bekämpfungsrichtwert von 20 % geschädigter Pflanzen bis BBCH-14 (4-Blatt-Stadium). Hier kann z.B. 0,075 l/ha Decise forte (B2) oder 0,2 l/ha Fastac ME (B1) zum EInsatz kommen. Sollte eine Insektizidbehandlung zu einer Nachauflaufbehandlung notwendig sein, gilt generell: Das Zumischen eines Insektizides kann die Rübenverträglichkeit beeinflussen. Landwirte sollten deshalb vorher mit ihren Beratern sprechen, wenn sie eine Mischung von Herbizid und Insektizid planen.

Zuckerrüben – Notfallzulassungen für Amistar Gold: Das Mittel Amistar Gold mit den Wirkstoffen Difenoconazol und Azoxystrobin hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 für 120 Tage vom 1. Mai bis zum 28. August 2020 in Zuckerrüben eine Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz gegen Späte Rübenfäule (Rhizoctonia solani). Es ist bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf eine einmalige Anwendung mit 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser im BBCH-Stadium 31 bis 39 (Beginn Bestandesschluss bis Bestandesschluss von über 90 %) vorgesehen. Es sind alle Anwendungsauflagen für Amistar Gold einzuhalten, wie z. B. den Schutz von Oberflächengewässern NW605-1 und NW606.