Winterhanf – Saatgutetiketten

7. August 2018 – Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenbau für diese Woche.

Anbauer von Hanf als Winterzwischenfrucht (Aussaat ab 1. Juli) müssen an die Einreichung der Saatgutetiketten jedes verwendeten Sacks bei der BLE denken. Zunächst sind die Etiketten der zuständigen Kreisstelle vorzulegen, anschließend bis spätestens 1. September (Posteingang) der BLE in Bonn zuzustellen.