Wasserschutz – Chloridazoneinsatz einschränken

Choridazonhaltige Produkte dürfen in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen auf bestimmten Böden nicht eingesetzt werden.

Das Anwendungsverbot gilt für die Bodenartgruppen 0 bis 3 gemäß LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU).