Vorerntebehandlung im Getreide

Der Einsatz von Glyphosat-haltigen Präparaten zur Vorerntebehandlung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.

Zu beachten sind auch die Regelungen zum Wirkstoffaufwand, wenn z. B. nach der Ernte ein Einsatz von Glyphosat auf der Stoppel erforderlich ist. Es gilt NG352: Bei der Anwendung des Mittels istein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.

Im Umkehrschluss muss bei einer Unterschreitung von 2900 g Wirkstoff/ha bei zwei aufeinanderfolgen Behandlungen kein Abstand von 40 Tagen eingehalten werden. Wer z. B. 3 l/ha eines 360er-Glyphosats (= 1080 g/ha Wirkstoff) einsetzt, kann auf der Stoppel unmittelbar nach der Ernte 5 l/ha eines 360er-Glyphosats (= 1800 g/ha Wirkstoff) z. B. gegen Quecken fahren.

In Summe sind dann 2880 g/ha Glyphosat gespritzt worden. Somit unterschreitet man die vorgegebenen 2900 g/ha und muss die 40 Tage Abstand nicht einhalten. Die Anwendung zur Sikkation darf erst ab EC 89 erfolgen (Korn hart und kaum zu brechen). In Beständen zur Saatguterzeugung und Brauzwecken ist eine Sikkation nicht möglich.

Eine Übersicht der erlaubten Mittel finden Sie hier: