Pflanzenbau aktuell

Spritzen-TÜV – nur mit gültiger Plakette

Pflanzenschutzspritzen müssen alle drei Jahre zur Gerätekontrolle. Sollte die Spritze einen rosafarbenen Aufkleber (2017) aufweisen, so muss die Feldspritze unbedingt vor dem diesjährigem Einsatz auf den Prüfstand. Weist das Gerät eine grüne Plakette (2018) auf, so ist zu überprüfen, ob das Gerät im ersten oder im zweiten Halbjahr zur Kontrolle muss. Anerkannte Fachwerkstätten stehen im Internet unter www.pflanzenschutzdienst.de (➞ Pflanzenschutztechnik ➞ Pflanzenschutzgerätekontrolle ➞ Anerkannte Kontrollbetriebe in NRW).

Die Kosten für die Gerätekontrolle und die Zeit der Prüfung können deutlich reduziert werden, wenn das Pflanzenschutzgerät entsprechend der nachfolgenden Liste vorbereitet wird.

  • Gründliche Reinigung des gesamten Gerätes innen und außen – am besten im Feld reinigen und das Waschwasser dort ausbringen.
  • Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen.
  • Düsen ausbauen und reinigen (mit weicher Bürste oder Druckluft) – eventuell auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf/Einzelhandel).
  • Wenn bei älteren Geräten keine Bajonettdüsenkappen vorhanden sind, beim Einbau der Düsen Düseneinstellschlüssel verwenden.
  • Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membranen kontrollieren, Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen.
  • Wenn die Düsen beim Spritzen stark flattern, den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen.
  • Spritze auf Undichtigkeiten überprüfen. Oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus.
  • Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, ID3, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei etwa 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 bis 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck).
  • Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden.
  • Wenn über den Behälterdom befüllt wird, ist zur Kontrolle das Einfüllsieb mitzubringen.
  • Mit ausreichend Wasser (mindestens halb voller Behälter) zur Kontrolle fahren.
  • Alle Düsensätze müssen zur Kontrolle mitgebracht werden.

Bei der Kontrolle werden Teile bzw. Baugruppen wie Antrieb, Pumpe, Rührwerk, Spritzflüssigkeitsbehälter, Armaturen, Leitungssystem, Filterung, Düsen (Messung der Querverteilung bei Feldspritzen bzw. Einzeldüsenausstoß bei Sprühgeräten, Bandspritzen, Erdbeergestänge), Spritz- und Sprühgestänge und Gebläse bei Sprühgeräten kontrolliert.

Da es sich um eine Pflichtkontrolle (Fachrecht) handelt, werden bei Nichteinhaltung dieser Kontrollpflicht entsprechende Bußgelder verhängt.

Spritzplakette

Diese Spritze muss im ersten Halbjahr zum Spritzen-TÜV.