Schneckenkorn – Anwendungsbestimmung wird geändert

2. Oktober 2018 – Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenbau für diese Woche.

Anwendungsbestimmung wird geändert: Die bisher für einige Schneckenpräparate verhängte Anwendungsbestimmung NT115, die einen 5 m Abstand zu bewachsenen Feldsäumen vorschrieb, wird sukzessive durch die neue Anwendungsbestimmung NT116 ersetzt: „Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).“

Dass die angrenzenden Flächen auf keinen Fall mitbehandelt werden dürfen, ist eine geräte-technische Herausforderung. Bei kleineren Flächen dürfte eine Ausbringung per Hand im Randstreifen möglich sein. Scheiben-Granulatstreuer müssten eine Grenzstreueinrichtung haben, die aber bisher nicht verfügbar ist. Reihen-Granulatstreuer könnten ein exaktes Streubild ergeben, legen aber im Band ab. Bisher liegen hierzu keine Erfahrungen zur Wirksamkeit gegen Schnecken im Vergleich zum flächigen Streuen vor.