Saatgutvermehrung – Trennstreifen und Mindestentfernungen beachten

Silomaisernte sollte mit besserem Wetter laufen / CCM-Reife in Niederungslagen / Silomaisreife in Übergangs- und Höhenlagen absehbar

Bei Saatgutvermehrungsflächen ist bei Getreide auf eine saubere Trennung zu Nachbarschlägen zu achten. Grundsätzlich ist zwischen Vermehrungsbeständen und angrenzenden Mähdruschfrüchten immer ein Trennstreifen von mindestens 40 cm erforderlich.

Wenn der Trennstreifen nicht bei der Aussaat angelegt wird, muss er später zum Zeitpunkt der Feldbesichtigung nachträglich durch Fräsen oder Herausmähen hergestellt werden. Außerdem sind bei Roggen, Gerste und Triticale Mindestentfernungen zu benachbarten Feldbeständen einzuhalten, um Einkreuzungen zu verhindern (siehe Übersicht ).

Zwischen Gerstenbeständen mit unterschiedlichen Sorten der gleichen Zeiligkeit sind keine Mindestentfernungen erforderlich, hier genügt der normale Trennstreifen. Bei Hybridroggen ist für die Erzeugung von Z-Saatgut eine Mindest­entfernung von 500 m vorgeschrieben.

Bei der Produktion von Basissaatgut von Hybridroggen sind je nach Erbkomponente zwischen 600 und 1000 m Mindestabstand vorgeschrieben.

Bei den Gräsern werden nur die Rispenarten als Selbstbefruchter behandelt, alle übrigen Gräserarten zählen zu den Fremdbefruchtern.

Die Mindestentfernungen betragen hier bei Schlägen von unter 2 ha Größe 200 m (Vorstufen-/Basissaatgut) bzw. 100 m (Z-Saatgut). Bei Schlägen über 2 ha Größe sind es 100 m (Vorstufen-/Basissaatgut) bzw. 50 m (Z-Saatgut).

Werden die Mindestentfernungen unterschritten, hat das bei der Feldbesichtigung eine Teil- oder Totalaberkennung des Vermehrungsvorhabens zur Folge.


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