Rapsvermehrungen – Trennstreifen und Mindestentfernungen

Grundsätzlich ist auf eine saubere Trennung zu Nachbarschlägen zu achten. Um mechanische Vermischungen zu verhindern, müssen die Vermehrungsbestände deshalb von angrenzenden Feldbeständen durch einen deutlichen Trennstreifen von mindestens 40 cm abgegrenzt sein.

Hybridvermehrungen werden im Streifenanbau angelegt, dabei wechseln breitere Streifen von Mutterlinie und schmalere Streifen von Vaterlinie (Bestäuber). Hier muss der Trennstreifen zwischen den beiden Erbkomponenten 80 cm breit sein.

Gleichermaßen muss dieser Abstand auch zum Vorgewende oder zu keilförmig verlaufenden Schlagteilen eingehalten sein, damit jegliche Vermischung der Erbkomponenten zur Ernte ausgeschlossen wird.

Bei Winterraps sind zudem zur Vermeidung von Fremdbefruchtungen Mindestentfernungen zu Rapsbeständen mit anderen Sorten einzuhalten:

Bei Liniensorten sind dies 200 m bei Vorstufen- und Basissaatgut sowie 100 m bei Z-Saatgut;

bei Hybridsorten 500 m bei Vorstufen- und Basissaatgut und 300 m bei Z-Saatgut.

Wenn der Trennstreifen nicht bei der Aussaat angelegt wird, muss er später zum Zeitpunkt der Feldbesichtigung nachträglich durch Fräsen oder Herausmähen hergestellt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, schon bei der Aussaat auf die Einhaltung von Trennstreifen und auf die Einhaltung der Mindestentfernung zu achten. Hierzu kann es hilfreich sein, sich gegebenenfalls mit seinem Berufskollegen, der angrenzende Nachbarflächen bewirtschaftet, abzusprechen.


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