Raps: Unkrautbekämpfung, Insektenbefall

27. August 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Raps – Unkrautbekämpfung: Bei der momentan sehr warmen Witterung ist kein Einsatz von clomazonhaltigen Produkten möglich. Besonders dort, wo die Wegrauke vorkommt, sollte dann alternativ mit dem neuen Produkt Belkar Power gearbeitet werden. Mit Splitting­anwendungen sollen Wirkungsgrade um 60 bis 80 % gegen Wegrauke möglich sein. Die erste Vorlage von 0,25 l/ha Belkar + 0,25 l/ha Synero darf aus Verträglichkeitsgründen aber erst dann gefahren werden, wenn der Raps zwei volle Laubblätter entwickelt hat. Ob dann noch eine zweite Behandlung von 0,25 l/ha Belkar nach etwa 14 Tagen nachgelegt werden muss, sollte nach Feldkontrollen entschieden werden.

Bei starkem Befall der Keimblätter durch Erdflohanstiche verliert der Raps die Wüchsigkeit. (Bildquelle: Hanhart)

Auf Schlägen ohne Raukenprobleme, wo alternative Herbizidmaßnahmen wie etwa Butisan Gold oder Butisan Top geplant sind, sollten Anwendungen momentan bei der heißen Witterung auch verschoben werden. Wahrscheinlich kann bei moderateren Temperaturen zum Wochenende oder zum Anfang nächster Woche, vielleicht auch nach leichten Regenschauern, behandelt werden.

Dort, wo sehr früh gedrillt wurde und jetzt schon starker Auflauf von Ausfallgetreide vorkommt, sollte frühzeitig gegen Ausfallgetreide behandelt werden. Jetzt bei dem heißen Wetter sind Behandlungen in den frühen Morgenstunden zu favorisieren. Bessere Wirkungsgrade werden durch die Zumischung von Additiven wie etwa von 0,5 l/ha Hasten erreicht.

Raps – Insekten kontrollieren: Die warme Witterung fördert das Auftreten von Erdflöhen. Bei stärkerem Druck verliert der Raps sehr schnell die Wüchsigkeit. Hierzu sollten zeitnahe Feldkontrollen erfolgen. Dazu insbesondere auf Anstiche im Keimblatt achten. Wenige Anstiche um drei je Keimblatt sind in der Regel unproblematisch. Bei höherem Befall kann eine Behandlung mit einem Pyrethroid notwendig werden.

Gleichzeitig sollte auf Befall mit kleinen schwarzen Larven der Rübsenblattwespe geachtet werden. In Zwischenfrüchten wird vereinzelt von sehr starkem Befall berichtet. Im Raps als Hauptfrucht und in der Zwischenfrucht Senf sind verschiedene Pyrethroide hiergegen zugelassen. In Zwischenfruchtmischungen und in Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangfläche sind keine Insektizidbehandlungen möglich.