Raps — Schwarzer Kohltriebrüssler und Erdfloh

15. Oktober 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Raps – Zuflug des Schwarzen Kohltriebrüsslers: Über den warmen Wochenwechsel wurde über die Gelbschale Zuflug des Schwarzen Kohltriebrüsslers festgestellt. Nach kurzem Reifungsfraß wird der Schädling damit beginnen, Eier in die Blattstielbasis zu legen. Wie bei anderen im Raps relevanten Rüsslerarten gilt es die Eiablage zu verhindern. Daher empfiehlt es sich, dort, wo nennenswerte Käferzahlen von fünf bis zehn Stück in der Gelbschale gezählt wurden, bis sieben Tage nach dem Zuflug unter anderem 75 ml/ha Karate Zeon einzusetzen.

Wo also zum Wochenwechsel Käfer zugeflogen sind, sind günstige Termine mit rückläufigen Temperaturen in der zweiten Wochenhälfte gegeben. Über diese Maßnahme kontrolliert man gleichzeitig den Erdfloh. Bei diesem ist die Zuwanderung bereits abgeschlossen. Hier geht es um eine Bekämpfung der Larven, die sich in die Blattstiele bohren.

Ist der Schwarze Kohltriebrüssler in der Region noch nicht aufgetreten, und findet sich auch in diesem Herbst nicht in den Gelbschalen, dann geht es nur um die Kontrolle des Erdflohs. Eine Maßnahme kann noch etwas warten. Ob eine Bekämpfung der Erdflohlarven nötig ist, lässt sich über die Blattstielkontrolle erfassen.

Mit Erdflohlarven befallene Blattstiele zeigen charakteristische pustelartige Huckel/Erhöhungen. Diese können mit einem Befall gleichgesetzt werden. Hier gelten dann die Bekämpfungsschwellen von drei Larven je Pflanze in einem schwachen und fünf Larven je Pflanze in einem gut entwickelten Bestand.

Die Maßnahme kann bei Bedarf mit der Wuchsregulierung und Bor-Versorgung kombiniert werden.