Raps - Herbizidrückstände, Keimbedingungen und Zulassung

13. August 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Schäden am Raps durch Herbizidrückstände: Bei trockenen Bedingungen bauen sich im Frühjahr eingesetzte Herbizide langsamer ab. Ein erhöhtes Schadrisiko ist zum Beispiel nach Einsatz von Atlantis WG, MesoIodo, Husar OD/Plus und Metsulfuron-haltigen Herbiziden wie etwa Pointer Plus, Dirigent SX, Concert SX gegeben. Besonders kritisch ist Attribut.

Im vergangenen Jahr hat es vergleichsweise wenig Nachbauschäden gegeben. Sie sind vornehmlich dort aufgetreten, wo geringe Niederschläge, geringe biologische Aktivität und wenig mischende Bodenbearbeitung zusammengekommen sind. In gewisser Weise kann mangelnde Feuchtigkeit durch höhere Bodentemperaturen kompensiert werden. So ist es schwierig, das Nachbaurisiko einzuschätzen. Auf einen Anbau von Raps, ohne vorherigen Biotest, sollte verzichten werden, wo folgende Faktoren zutreffen:

  • Anwendung der oben genannten bzw. entsprechender Herbizide nach Mitte April,
  • weniger als 150 mm Niederschlag zwischen Anwendung bis Anfang August,
  • biologisch wenig aktive bzw. alkalische Böden (pH-Wert über 7).

Beim Biotest wird Erde von verschiedenen Stellen des behandelten Schlages gesammelt, gemischt in Töpfe gefüllt. Das Gleiche mit möglichst ähnlicher aber unbehandelter Erde. Danach wird Raps oder Kresse eingesät und das Wachstum beobachtet.

Ohne Wuchshemmung: Links unbehandelter, rechts behandelter Boden. (Bildquelle: Klingenhagen)

Saatgut aufbrauchen: In dieser Woche beginnt die Rapsaussaat. Die Situation der Wasserversorgung ist weiterhin sehr unterschiedlich. Dort wo es nur wenig geregnet hat, ist es weiterhin staubtrocken. Damit sind die Keimbedingungen ähnlich schlecht oder sogar schlechter als im vergangenen Jahr. Eine sehr späte Keimung oder ungleichmäßige Bestände können die Folge sein. Es wird empfohlen, wasserschonend zu arbeiten und mit der Aussaat zu warten, bis sich günstigere Keim- und Auflaufbedingungen einstellen.

Saatgut, welches mit dem Wirkstoff Thiram gebeizt ist, kann in diesem Jahr letztmalig ausgedrillt werden. Die EU-Zulassung von Thiram wurde widerrufen. Für die Beize TMTD 98 % Satec gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Julli 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020. Für das Produkt Thiram SC 700 besteht bereits ein Anwendungsverbot. Saatgut, welches mit Thiram behandelt ist, darf nach dem 30. Januar 2020 nicht mehr ausgesät werden.