Pirimor und Karate Zeon nur in Ausnahmen mischen

Maisbestände sehr unterschiedlich entwickelt / Sehr gute Bestände bis Totalausfälle / Stärkeeinlagerung läuft / Erster Probeschnitt

Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt eine Mischung aus Pirimor (B4) und Karate Zeon (B4) nur noch in Ausnahmefällen. Tankmischungen mehrerer Insektizide sollten zum Schutz von Bienen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, auch wenn die Mischungspartner als bienen­ungefährlich, sprich B4, eingestuft sind.

Eine Anwendung in Erbsen und Bohnen scheidet damit definitiv aus. In Getreide ist die Mischung weiterhin möglich, sofern nicht Bienen aufgrund von blühenden Unkrautpflanzen oder Honigtau angelockt werden.

Als Honigtau wird die Ausscheidung von Läusen bezeichnet. Dieser süße Saft wird von Bienen gesammelt. Bei starkem Läusebesatz werden die Getreidebestände für Bienen interessant. Der Grund auch in Getreide auf die Kombination zu verzichten ergibt sich aus dem Umstand, dass durch die Mischung oft keine bessere Läusewirkung erreicht wird.

Wird nur Pirimor eingesetzt, besteht die Chance, dass verbleibende oder wieder einfliegende Läuse von Marienkäfern und deren Larven kontrolliert werden. Diese Nützlinge würden durch Karate Zeon oder andere Pyrethroide erfasst.

Der Vorteil der Nützlingsschonung wird durch eine fehlende Wirkung gegen Getreidehähnchen erkauft. Hier gilt es im Einzelfall abzuwägen. Häufig ist aber der Fensterfraß durch Getreidehähnchen nicht relevant.