Pflanzenschutzmittel ‑ Zulassung alter Mittel

12. März 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Zulassungsstand überprüfen: Bei der Überprüfung der Pflanzenschutzmittel im Pflanzenschutzschrank gibt es immer mal wieder Reste von „alten Pflanzenschutzmitteln“, deren Zulassungsstand man nicht unbedingt kennt.

In der Regel werden Pflanzenschutzmittel nur für einen bestimmten Zeitraum zugelassen. Läuft eine Zulassung aus oder wird diese nicht mehr verlängert, so darf dieses Präparat normalerweise noch sechs Monate abverkauft und noch zwölf Monate weiter aufgebraucht werden. Bei Widerrufen von Wirkstoffen entfallen diese Fristen vielfach.

Der aktuelle Stand der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachgesehen werden. Wählen Sie sich dazu unter https://www.bvl.bund.de ein. Unter dem Punkt „Häufig gesucht“ ist ein Unterpunkt „Zugelassene Pflanzenschutzmittel“ zu finden. Bitte klicken sie diesen an. Es öffnet sich eine Seite auf der unter Links und Dokumente der aktuelle Stand von Zulassungen, Widerrufe von Wirkstoffen und Beendete Zulassungen zu finden ist. Dazu wählen Sie die gewünschte Datei an, öffnen und speichern diese. Der nun folgenden Exel-Liste können Sie jetzt die gewünschten Informationen entnehmen.

Pflanzenschutzmittel die nicht mehr zugelassen sind und deren Aufbrauchfrist abgelaufen ist, müssen fachgerecht entsorgt werden.