PAMIRA – im September finden viele Sammeltermine statt

Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de veröffentlicht. Gesammelt werden: Pflanzenschutz- und Flüssigdünger-Verpackungen mit Pamira-Zeichen inklusive volumen-flexible Verpackungen wie Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier, sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln, Behälter über 50 l durchtrennen, Verschlüsse getrennt anliefern. Die Behältnisse müssen gespült, trocken und sauber sein.
Durch die Änderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 1. August 2017 ergeben sich Auswirkungen auf berufsmäßige Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Flüssigdüngern.

Was ändert sich?

Nichts, so lange Anwender wie bisher die restentleerten und gespülten Verpackungen bei einer offiziellen Pamira- Sammelstelle an einem der veröffentlichten Sammeltage abgeben. Denn: § 1 Abs. 4 Nr. 1 GewAbfV – neu – schließt die Geltung der Verordnung dann aus, wenn Erzeuger und Besitzer solcher Abfälle diese entsprechend der Verpackungsverordnung an Hersteller und Vorvertreiber zurückgeben.

Nur dann, wenn diese Verpackungen nicht an einer offiziellen Pamira-Sammelstelle zurückgegeben werden, hat der berufsmäßige Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Flüssigdüngern eine Reihe von neuen, umfassenden Pflichten nach der neuen GewAbfV zu erfüllen. Die Verletzung der Pflichten wird mit zum Teil erheblichen Bußgeldern geahndet.

Nicht alle Hersteller sind dem Pamira-System angeschlossen.