Neue Anwendungsbestimmungen für Pendimethalin und Prosulfocarb

Vielerorts wurde das Ackergras schon geerntet, aber auch erste Grünlandaufwüchse sind bereits geschnitten. Die steigenden Temperatu-ren in der nächsten Woche werden die Zuwachsraten wieder ankurbeln.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin (u. a. Malibu, Stomp, Trinity) und Prosulfocarb (Boxer) neue Anwendungsbestimmungen festgesetzt, die die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen: NT 145, NT 146 und NT 170.

Dies gilt für alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die die Wirkstoffe enthalten, und für alle Anwendungsgebiete. Die Anwendungsbestimmungen gelten ab sofort, auch für bereits gekaufte Mittel.

Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit die Anwendung der Mittel im Einzelfall zu Wirkstoff­einträgen in größerer Entfernung und zu Rückständen in den dort angebauten Kulturen geführt hat. Die neuen Anwendungsbestimmungen sollen solche Verfrachtungen vermindern.

Zur Begrenzung der Abdrift werden Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 % auf der gesamten Fläche vorgeschrieben. Die Fahrgeschwindigkeit wird auf 7,5 km/h limitiert.

Der Mindestaufwand beträgt 300 l Wasser pro ha. Die Windgeschwindigkeit beim Ausbringen darf höchstens 3 m/s betragen.