Neonicotinoide – BVL widerruft Zulassungen

29. August 2018 – Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenbau für diese Woche.

Die Europäische Kommission hatte entschieden, die Verwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Pflanzenschutz weiter einzu-schränken. Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen nur noch in dauerhaft errichteten Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist, angewendet werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat daraufhin die Zulassungen von Pflanzenschutzmittel mit diesen drei neonikotinoiden Wirkstoffen überprüft und zum 18. September 2018 widerrufen. Für einige An-wendungen wurde eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 19.12.2018 gewährt. Behandeltes Saatgut, welches für die Aussaat im Freiland vorgesehen ist, darf bis zum 18. Dezember 2018 ausgesät werden.

Zur Klarstellung: Die Neonicotinoide Thiacloprid (unter anderem Biscaya, Calypso) und Acetamiprid (unter anderem Mospilan) sind von diesen Verboten und Widerrufen nicht betroffen.

Bei Warrant 700 WG (007067-00) und Cruiser 70 WS (024874-00) gilt der Widerruf nur für Freilandanwendungen. Die widerrufenen Anwendungen dürfen bis zum 19. Dezember 2018 durchgeführt werden.

Bei Confidor WG 70 (024185-00) werden die Freilandanwendungen zum 18. September 2018 ohne Aufbrauchfrist widerrufen. Ausnahmen hiervon sind die Anwendungen mit den Num-mern 024185-00/04-001 (Zierpflanzen Minierfliegen) und 024185-00/05-001 (Salat-Arten Saugende Insekten). Diese beiden Anwendungen dürfen bis zum 19. Dezember 2018 durch-geführt werden.

Quelle: https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/2018/2018_08_22_Fa_Widerruf_Neonikotinoide.html