Mutterkorn in Weizen und Triticale

6. August 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Mutterkorn ist hauptsächlich aus Roggen bekannt. Es können aber auch andere Getreidearten wie Triticale und Weizen befallen werden. So gibt es auch in diesem Jahr wieder Einzelmeldungen unter anderem aus dem Raum Soest, Unna, Warendorf und Minden-Lübbecke. Bei Roggen und Triticale ist der Befall in der Ähre über recht große dunkle, hornartige Dauersporen gut zu sehen. Bei Weizen sind die Dauerkörper oft kleiner und der Ährenbefall daher nicht so sichtbar. Erst im Erntegut fallen die Dauerkörper oder Bruchstücke auf.

Der Pilz besetzt über Primär- oder Sekundärinfektionen die Blüte anstelle von Pollen. Dabei ist offen abblühendes Getreide wie Roggen stärker gefährdet. Witterungsbedingungen wie kühle Witterung zur Pollendiffernzierung, Kälte und Regen zur Blüte sowie Hitze zur Blüte oder ungleichmäßige Bestände können auch in anderen Getreidearten zu geringer Befruchtungsrate und offenerem Abblühen führen. Dadurch steigt auch hier die Gefahr von Mutterkorninfektionen. Ein erhöhter Besatz lässt sich auch oft an der windzugewandten Seite oder am Zwiewuchs in den Fahrgassen erkennen.

Zahlreiche Gräser wie der frühblühende Ackerfuchsschwanz können von Mutterkorn befallen werden. Zudem dienen sie als Quelle für Sekundärinfektionen im später blühenden Getreide. (Bildquelle: Ehlers)

Neben den Getreidekulturen sind zahlreiche Gräser (unter anderem Ackerfuchsschwanz, Weidelgras) Wirtspflanzen des Mutterkornpilzes, von denen dann auch Sekundärinfektionen ausgehen. Als hauptsächlich vorbeugende pflanzenbauliche Maßnahmen können unter anderem ein Vergraben ausgefallener Mutterkörner über Pflügen, Wahl weniger anfälliger Sorten (Roggen), Beizen von Saatgut, konsequente Ungrasbekämpfung und Etablierung eines gleichmäßigen Bestandes genutzt werden.

Der Pilz bildet Alkaloide, die sehr giftig für Mensch und Tier sind. Kontrollieren Sie daher noch stehende Getreidebestände und auch bereits eingelagerte Partien auf Besatz. Noch zu erntende Bestände können dann getrennt gelagert werden. Für Lebensmittel liegt der duldsame Höchstgehalt bei 0,5 g/kg für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeitetem Getreide. Für Futtermittel ist der zulässige Höchstgehalt mit 1 g/kg Mutterkorn (0,1 Gewichtsprozent, bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) festgelegt. Es besteht jegliches Verschneidungsverbot. Über eine Reinigung mit Tischausleser und oder Farbscanner kann gegebenenfalls die Verkehrsfähigkeit hergestellt werden. Bei eigener Verfütterung sind Rücksprachen mit dem Fütterungsberater sinnvoll.