Miscanthus – Zulassungserweiterung für Cato

2. Oktober 2018 – Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenbau für diese Woche.

Zulassungserweiterung für Cato: Das BVL hat eine Ausweitung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Cato (Wirkstoff Rimsulfuron) in Miscanthus als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke gegen Ungräser und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter vorgenommen.

Cato kann im Frühjahr nach dem Auflaufen vom zweiten bis viertenLaubblatt mit 40 g/ha und 0,24 l/ha Trend als Formulierungshilfsstoff in 200 bis 400 l Wasser angewendet werden. Maximal eine Anwendung je Jahr.

Die Gebrauchsanleitung mit Anwendungsbestimmungen und Auflagen in der geltenden Fassung sind zu beachten.

Weiterhin sind momentan Callisto (Mesotrione), Arrat plus Dash (Dicamba + Tritosulfuron) und Certrol B (Bromoxynil) sowie deren Unterzulassungen in Miscanthus anwendbar.