Mäuse – auf Mäusebefall achten

26. Februar - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Greifvögel nutzen bei der Mausjagd gern eine Sitzkrücke, das 50 cm lange Querholz sollte rund sein. (Bildquelle: Winkelheide)

In einigen Regionen haben sich Feldmäuse enorm vermehrt. Eine Bekämpfungsmaßnahme sollte bei geringem Auftreten so früh wie möglich beginnen. Dann reicht noch das Aufstellen von mindestens 3 bis 4 m hohen Sitzkrücken als biologische Bekämpfungsmaßnahme. Dabei sollte das Querholz auf dieser Stange aus einem gut befestigten 5 cm im Durchmesser starkem mindestens 50 cm langem Rundholz bestehen, damit die Greifvögel gut landen und starten können. Kanthölzer wie Dachlatten sind nicht geeignet.

Mit der Lochtretmethode lässt sich Feldmausaktivität ermitteln. Hierzu werden auf einer Fläche von 16 x 16 m die vorhandenen Mäuselöcher zugetreten und am nächsten Tag die wieder geöffneten Löcher festgestellt. Sind fünf bis sechs Löcher neu geöffnet, so ist eine Maßnahme angeraten. Durch den Einsatz von Rodentiziden kann versucht werden, die Mäusepopulation auf ein verträgliches Maß zurückzudrängen. Die Bekämpfung ausgangs Winter verspricht einen guten Erfolg. Feldmäuse lassen sich am besten mit Zinkphosphid-Präparten wie Ratron-Giftlinsen oder Ratron-Giftweizen mittels handelsüblicher Legeflinte, in jedes bewohnte Mäuseloch fünf bis sechs Körner, bekämpfen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Giftkörner nicht auf der Oberfläche liegen bleiben, sonst stellen sie eine große Gefahr für eine Primärvergiftung anderer Tiere dar. Problematisch ist die Ausbringung von zinkphosphidhaltigen Präparaten unter feuchten Witterungsbedingungen. In Verbindung mit Wasser löst sich der Wirkstoff auf und vergast. Die Mäuse nehmen dann den Köder nicht auf und scharren ihn aus ihren Nestern an die Oberfläche, wo es dann trotz größter Sorgfalt zu Vergiftungen von nicht Zielorganismen führen kann.

Empfehlung: Bei der Ausbringung von zinkphosphidhaltigen Präparaten trockene Witterungsperioden wählen. Wegen der Abschwemmungsgefahr muss zwischen behandelter Fläche und Oberflächengewässern beim Einsatz aller Rodentizide ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden.