Kartoffeln — Pflanzenschutzmitteleinsatz

25. Februar 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Kartoffeln – kühle Lagerung von Attracap beachten: Attracap (Wirkstoff Metarhizium brunneum Cb15-III) hat zur Bekämpfung von Drahtwürmern in Kartoffeln eine Notfallzulassung mit 30 kg/ha vom 19. Februar 2020 bis zum 17. Juni 2020 für 120 Tage erhalten. Das Mittel ist Fibl-gelistet, also auch für den ökologischen Anbau zugelassen. Für die Ausbringung ist ein Granulatstreuer erforderlich. Das Mittel ist nur für Flächen mit niedrigem bis mittlerem Befall geeignet. Für Starkbefallsflächen ist das Mittel nicht zu empfehlen. Aufgrund fehlender Alternativen sollten Starkbefallsflächen aus dem Kartoffelanbau genommen werden.

Attracap ist ein Bioinsektizid, eine kühle Lagerung im Handel und beim Landwirt ist wichtig. Das Produkt ist bei 4 °C maximal sechs Monate haltbar. Nicht bei unter 0 °C lagern. Die Lagerung muss in einem trockenen Raum im dicht verschlossenen Originalbehälter erfolgen. Den Inhalt vollständig und sofort nach der Öffnung verwenden. Von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln fernhalten. Verpackungen für keine anderen Zwecke wiederverwenden. Leere Behälter sorgfältig und vollständig auswaschen, unbrauchbar machen und sicher und vorschriftsmäßig entsorgen. Alle Geräte nach Gebrauch des Mittels reinigen.

Biscaya ist nur noch 2020 einsetzbar: Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für den Wirkstoff Thiacloprid nicht zu erneuern. In der genannten Verordnung ist außerdem festgelegt:

  • Die Mitgliedstaaten widerrufen spätestens am 3. August 2020 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiacloprid als Wirkstoff enthalten.
  • Etwaige Aufbrauchfristen, die die Mitgliedstaaten gewähren, enden spätestens am 3. Februar 2021.

Die Zulassung für Biscaya (Zulassungsnummer 005918-00) endet regulär am 30. April 2021. Wenn der Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf der Zulassung stellt, wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung antragsgemäß widerrufen. In diesem Fall gilt dann die oben genannte Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Nach aktuellen Planungen beabsichtigt Bayer, einen solchen Antrag auf Widerruf der Zulassung für Biscaya zu einem geeigneten Zeitpunkt zu stellen (Mitteilung BVL vom 20. Januar 2020).

Was heißt das? Biscaya darf in Kartoffeln nur noch 2020 eingesetzt werden.