Kartoffeln — Notfallzulassungen, Reinigungsrichtlinie, Nachbauerklärung

28. April 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Kartoffeln – Notfallzulassung für Promanal HP: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Paraffinöl Promanal HP eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung für 120 Tage vom 20. April bis zum 17. August 2020 erteilt. Das Mittel kann max. dreimal mit 3,5 l/ha im BBCH 10–24 und zweimal mit 7 l/ha im BBCH 25–91 nach einem Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle zum Einsatz kommen. Sämtliche Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Wartezeiten sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Notfallzulassung für Olie-H: Das BVL hat für das Paraffinöl Olie-H eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung für 120 Tage vom 4. Mai bis zum 1. September 2020 erteilt. Landwirte dürfen das Mittel max. fünfmal mit 6,25 l/ha im BBCH 11–99 nach einem Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle anwenden. Es sollten keine Mischungen mit Fluazinam und fluazinamhaltigen Fungiziden und auch keine Mischung mit Nähr- und Zusatzstoffen stattfinden. Sämtliche weiteren Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Wartezeiten sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Offizielle deutsche Fassung der Reinigungsrichtlinie zur Reduzierung von Chlorpropham: Der Deutsche Kartoffelhandelsverband e.V. (DKHV) hat die deutsche Übersetzung der „Cleaning guidelines for reducing chlorpropham (CIPC) from potato stores and equipment“ der Potato Value Chain (PVC) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e. V. (BOGK) und der Versuchsstation Dethlingen (VSD) fertiggestellt. Die Reinigungsrichtlinie stellt die offizielle deutsche Fassung dar, die auch an Europatat und Copa-Cogeca übermittelt wurde. Um eine einheitlich erfolgende Reinigung der Kartoffelläger in Deutschland gewährleisten zu können sollen die Landwirte diese Reinigungsrichtlinie verwenden.

www.wochenblatt.com/laeger

In der Wochenblatt-Ausgabe 19 gibt es hierzu mehr Informationen.

Nachbau bis zum 30. Juni 2020 melden: Für das Anbaujahr Herbst 2019/Frühjahr 2020 verschickt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Kürze die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Die Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2020. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen. Sie müssen allerdings die Nachbaubedingungen erfüllen. Landwirte sind verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden. Verpassen sie die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist, hat das finanzielle und rechtliche Folgen. Auch online ist die Nachbauerklärung möglich.

www.stv-bonn.de